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Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen, auch solche mit Seh- oder Hörbehinderungen, das Internetangebot möglichst vollständig nutzen können. Für sie werden besondere, auf sie zugeschnittene Darstellungsformen benötigt, damit eine möglichst grosse Zugänglichkeit (Accessibility) für diese Menschen im Internet gewährleistet ist. Der Internetauftritt des Kantons Thurgau ist im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten darauf ausgerichtet, den Zugang zu seinen Seiten möglichst vielen Menschen zu gewähren. Das Angebot auf den Seiten von www.tg.ch richtet sich einerseits an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer und andererseits am finanziellen Rahmen des Kantons Thurgau für die Bereitstellung von Webinhalten aus.