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Grenzüberschreitende Agglomerationsprogramme sollen angepasst werden

Der Regierungsrat ist im Grundsatz mit dem Bundesbeschluss über die Finanzierung des Programms Agglomerationsverkehr einverstanden. Er sieht aber Anpassungsbedarf bei der Beurteilung von grenzüberschreitenden Agglomerationsprogrammen, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt. Der Kanton Thurgau ist an drei Agglomerationsprogrammen beteiligt.

Für die 4. Generation des Programms Agglomerationsverkehr schlägt der Bundesrat vor, insgesamt 32 Programme mit rund 1.3 Milliarden Franken mitzufinanzieren. Ein Schwerpunkt der mitzufinanzierenden Projekte liegt beim Ausbau des Fuss- und Veloverkehrs und des öffentlichen Verkehrs. Der Kanton Thurgau ist an drei Agglomerationsprogrammen der 4. Generation beteiligt, die beim Bund eine Mitfinanzierung beantragt haben und entsprechend vom Bundesbeschluss profitieren würden. Dies sind die Agglomerationen Schaffhausen mit 20.62 Millionen Franken (Beitragssatz 35 %), St. Gallen-Bodensee mit 38.17 Millionen Franken (Beitragssatz 35 %) und Wil mit 18.44 Millionen Franken (Beitragssatz 30 %).

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit den Grundzügen der Vorlage einverstanden, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation schreibt. Er begrüsst insbesondere, dass der Bundesrat bei der Finanzierung der Massnahmen der Agglomerationsprogramme der 4. Generation auf die maximale Bundesbeteiligung setzt. Dadurch unterstütze er die Kantone und Gemeinden massgeblich bei der Finanzierung der Infrastrukturen, die in den Agglomerationen nötig seien, um den Verkehr zu bewältigen.

Anpassungsbedarf sieht der Regierungsrat bei der Beurteilung von grenzüberschreitenden Agglomerationsprogrammen. Diese Agglomerationen sehen sich mit dem erhöhten Aufwand konfrontiert, unterschiedliche Gesetze und Planungsinstrumente aufeinander abzustimmen. Diese Tatsache werde während des Prüfprozesses durch den Bund zwar berücksichtigt, in der abschliessenden Beurteilung der Programme jedoch nicht entsprechend gewürdigt, schreibt der Regierungsrat. So bleibe es für grenzüberschreitende Agglomerationen unmöglich, ein hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis zu erzielen.

Bei der Beurteilung des Gesamtnutzens der Agglomerationsprogramme stellt der Regierungsrat überdies fest, dass keines der eingereichten Agglomerationsprogramme eine sehr gute Programmwirkung erreicht hat. Die Beurteilung erscheint dem Regierungsrat daher insgesamt sehr streng und berücksichtigt die kantonalen Begebenheiten zu wenig. 

Missiv_Bundesbeschluss_über_die_Verpflichtungskredite_ab_2024_für_Beiträge_an_Massnahmen_im_Rahmen_des_Programms_Agglomerationsverkehr.pdf [pdf, 882 KB]