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Saisonale Vogelgrippe erreicht die Schweiz

In Seuzach im Kanton Zürich ist es zu einem Fall von Vogelgrippe gekommen. Es handelt sich um den ersten Fall im Winterhalbjahr 2022/23. Die erforderlichen Sofortmassnahmen wurden ergriffen. Aufgrund der räumlichen Nähe müssen auch im Kanton Thurgau tierseuchenpolizeiliche Massnahmen ergriffen werden. Für die Menschen besteht laut aktuellem Kenntnisstand keine unmittelbare Gefahr.

In den vergangenen Jahren sind bei Wildvögeln in ganz Europa immer wieder Fälle von Vogelgrippe aufgetreten. Im Winter 2021/2022 kam es auch in der Schweiz zu vereinzelten Fällen. Nun ist in einer Geflügelhaltung in Seuzach im Kanton Zürich erneut ein Fall von Vogelgrippe entdeckt worden. Dort wurde das Virus H5N1 bei einem Graureiher sowie einem Pfau nachgewiesen. Die erforderlichen Sofortmassnahmen wurden durch die zuständigen Behörden ergriffen.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat zusammen mit den betroffenen Kantonen nun die erforderlichen Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen festgelegt. So werden um den Ausbruchsort eine Schutz- sowie eine Überwachungszone eingerichtet, womit flankierende tierseuchenpolizeiliche Massnahmen einhergehen. Aufgrund der räumlichen Nähe zum Ausbruchsort liegen auch einzelne Gebiete im Westen des Kantons Thurgau in der Überwachungszone. In die Überwachungszone fallen namentlich die Gebiete der Politischen Gemeinden Neunforn, Uesslingen-Buch und Gachnang.

Die genaue Linienführung der Überwachungszone ist unter folgendem Link im ThurGIS abrufbar: https://map.geo.tg.ch/gsu41KJNBO0.
  
In der Überwachungszone gelten ab kommendem Dienstag, 22. November 2022. Unter anderem folgende Massnahmen:

  • Hausgeflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel dürfen nur in geschlossenen Ställen oder in anderen geschlossenen Haltungssystemen gehalten werden.
  • Hausgeflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel dürfen nicht aus der Überwachungszone verbracht werden.
  • Hausgeflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel dürfen während der ersten sieben Tage nicht in die Überwachungszone verbracht werden.
  • Konsumeier dürfen weder in die noch aus der Überwachungszone verbracht werden.
  • Märkte, Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen mit Hausgeflügel oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln sind in der Überwachungszone untersagt.
  • Unklare und gehäufte Krankheitsanzeichen bei Hausgeflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (z.B. Atemwegsprobleme, Schwellungen, Rückgang der Futter- oder Wasseraufnahme, Rückgang der Legeleistung und Anstieg der Mortalität) sind umgehend dem Veterinäramt zu melden.

Das Veterinäramt hat hierzu eine Allgemeinverfügung [pdf, 618 KB] erlassen. 

Die von den Massnahmen betroffenen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, die ihre Geflügelhaltung ordnungsgemäss gemeldet haben, werden vom Veterinäramt zudem anfangs nächster Woche mit einem individuellen Massnahmeentscheid bedient.  

Das Vogelgrippe-Virus wird vor allem durch Wildvögel übertragen. Daher wird seitens des BLV und der Kantone geprüft, ob schweizweit zusätzliche Kontroll- und Beobachtungsgebiete eingerichtet werden sollen. Sollte dies der Fall sein, werden die betroffenen Thurgauer Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in den kommenden Tagen auch hierzu direkt durch das Veterinäramt über die für sie dann konkret geltenden Massnahmen informiert.

Nach heutigen Erkenntnissen ist der Virusstamm H5N1 nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar.

Genereller Aufruf: Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel vermeiden

Um der Ausbreitung der Vogelgrippe entgegenzuwirken, ist es wichtig, jeden Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern. Das BLV sowie das Veterinäramt rufen daher alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter auf, Folgendes zu beachten:

  • Schützen Sie Futter- und Wasserstellen vor Wildvögeln.
  • Halten Sie sich an die Biosicherheitsmassnahmen, das heisst: Wechseln Sie vor dem Betreten der Stallungen Schuhe und Überkleider und desinfizieren Sie die Hände.
  • Überprüfen Sie bestehende Gitter und Netze auf Löcher.

Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren. Im Kanton Thurgau sind die Geflügelhaltungen dem Landwirtschaftsamt zu melden (tvd-koordinationNULL@tg.ch oder https://landwirtschaftsamt.tg.ch).

Damit Krankheitsausbrüche frühzeitig entdeckt werden können, sollen verendete oder kranke Wildvögel auf das Vogelgrippe-Virus untersucht werden. Melden Sie deshalb gefundene Wildvögel der kantonalen Fischereiaufsicht oder direkt dem Veterinäramt, so dass die Kadaver geborgen, beprobt und fachgerecht entsorgt werden können. Vorsichtshalber sollten keine Wildtiere berührt werden.

Weitere Informationen unter: https://veterinaeramt.tg.ch