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Folgt nun die Kurzarbeit im Kontext der Energiemarktlage?

Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) waren während der Corona-Pandemie in vielen Fällen der Rettungsanker der Wirtschaft. Aufgrund der Energiemangellage wurden schnell Stimmen laut, die Subventionen oder Kurzarbeitsentschädigungen forderten. Tatsächlich setzt das SECO im Kontext auf die aktuelle Energiemarktlage wieder auf das Instrument der Kurzarbeit. Für die Umsetzung im Kanton Thurgau ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) zuständig.

Von einer Unsicherheit in die andere, so erleben viele Unternehmen die gegenwärtige Situation. Sie hatten zumindest die Befürchtung, dass es bezüglich Energieknappheit im Winter ungemütlich werden könnte. Doch die Notfall-Szenarien der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid zeigen ein positiveres Bild als befürchtet. In Anbetracht dieser Tatsache gab der Bundesrat Entwarnung betreffend Stromengpass. 

Kurzarbeit aufgrund der Energieproblematik

Dennoch wappnet sich das SECO und das AWA des Kantons Thurgau für mögliche Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) aufgrund der Energieproblematik. AWA-Amtsleiter Daniel Wessner erklärt, dass bezüglich allfälliger Entschädigungen im Zusammenhang mit der aktuellen Energiemarktlage grundsätzlich zwischen erhöhten Energiepreisen und einer Energiemangellage unterschieden werde. «Mit Energiepreissteigerungen sehen sich verschiedene Unternehmerinnen und Unternehmer bereits konfrontiert, aber eine Energiemangellage ist nicht eingetreten und wird aus heutiger Sicht auch kaum erfolgen», sagt er. 

Nur in Ausnahmesituationen

Laut Wessner wird das Instrument der Kurzarbeit lediglich bei einer Ausnahmesituation eingesetzt. «Eine Energiepreissteigerung alleine reicht nicht aus als Grund für den Bezug von KAE.» Welche Kriterien einen KAE-Anspruch rechtfertigen, hat eine Arbeitsgruppe des SECO mit den Kantonen definiert und daraus ein Merkblatt verfasst. Dieses ist auf der Webseite des AWA publiziert. Anrecht auf KAE haben Unternehmen, die aus einer stromintensiven Branche kommen, bei denen die Energiekosten trotz Sparmassnahmen massiv über dem langjährigen Mittel liegen, die Preiserhöhungen aufgrund der Wettbewerbssituation nicht weiterverrechnen können und die folglich eine enorme Auftragseinbusse erleiden, die zu Kündigungen führen würde. Diese Voraussetzungen werden im Einzelfall detailliert durch das AWA geprüft.

Eigenverantwortung und Eigenständigkeit

Wessner ist es wichtig, dass die Wirtschaft eigenverantwortlich arbeitet und der Staat nur im Notfall eingreift: "Das Medikament Kurzarbeit war in der Pandemiezeit wirksam; es darf aber nicht zur Droge werden und abhängig machen." Immerhin wurden im Thurgau Covid-19-Kurzarbeitsentschädigungen in der Höhe von gut 293 Millionen Franken an 4400 Betriebe ausbezahlt; davon erhielten 728 Firmen rund 12 Millionen Franken Ferien- und Feiertagsnachzahlungen. Dass nach der Pandemie nun bereits die nächste Herausforderung für die Unternehmen ansteht, ist nicht von der Hand zu weisen. Dennoch sieht Wessner aktuell wenig Anzeichen für einen starken Anstieg der Gesuche um Kurzarbeit. 

Weitere Informationen zu den Kurzarbeitsentschädigungen sehen Sie auf der AWA-Webseite: Kurzarbeitsentschädigung (tg.ch)

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