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Kanton Thurgau will Pflegeinitiative rasch umsetzen

Im November 2021 haben die Schweizer Stimmberechtigten die Pflegeinitiative angenommen. Der Bundesrat wird den daraus erfolgten Verfassungsauftrag in zwei Etappen umsetzen. Das Departement für Finanzen und Soziales hat ein Vorgehenskonzept in die Vernehmlassung gegeben, damit die Initiative im Thurgau rasch umgesetzt werden kann.

Die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» wurde in der Volksabstimmung vom 28. November 2021 mit einem Ja-Anteil von 61 % angenommen. Bund und Kantone anerkennen und fördern demnach die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung und sorgen für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität. Sie stellen sicher, dass eine genügende Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen zur Verfügung steht und dass die in der Pflege tätigen Personen entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen eingesetzt werden. Der Bundesrat hat im Januar 2022 entschieden, den Verfassungsauftrag in zwei Etappen umzusetzen. Das Bundesgesetz zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege ist Teil der ersten Etappe, die zweite Etappe umfasst die Arbeitsbedingungen und die angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen.

Da es bei der Umsetzung der Pflegeinitiative nicht um das Ob, sondern um das Wie und das Wann geht, strebt der Kanton Thurgau eine rasche Umsetzung an. Damit kann er bestehende Angebote im Kanton rasch ausbauen und die Umsetzung der Bundesvorgaben mitprägen. Das Departement für Finanzen und Soziales hat ein Konzept «Umsetzung Pflegeinitiative Kanton Thurgau» für eine strukturierte Umsetzung der Pflegeinitiative erarbeitet und dazu eine Vernehmlassung gestartet, um alle betroffenen Akteure zeitnah in die Umsetzung der Pflegeinitiative einzubeziehen. Das Vorgehenskonzept zeigt für verschiedene Handlungsfelder auf, welche Angebote bereits bestehen und welche neu geplant sind. Auch wenn die bundesrechtlichen Vorgaben noch nicht abschliessend klar sind, sollen die betroffenen Akteure bereits jetzt in einer frühen Phase einbezogen werden. So kann die kantonale Umsetzung umgehend nach Verabschiedung des Bundesrechts ohne Zeitverlust realisiert werden. Die Vernehmlassung richtet sich an zahlreiche betroffene Institutionen und Verbände und dauert bis am 25. Februar 2023.

Die Vernehmlassungsunterlagen finden sich auf https://vernehmlassungen.tg.ch