Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Evaluation Pandemiebewältigung: Der Regierungsrat zieht Bilanz

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat im Rahmen der Evaluation der Covid-Pandemiebewältigung das weitere Vorgehen und verschiedene Verbesserungen auf der Grundlage eines externen Berichts beschlossen.

Im April 2022 hat der Regierungsrat den Fachstab Pandemie mit der Evaluation der Covid-Pandemiebewältigung im Kanton Thurgau beauftragt. Die Evaluation hatte zum Ziel, die Zusammenarbeit innerhalb des Kantons bei einer erneuten Covid-Welle oder anderen Krisen zu optimieren. Die Evaluation wurde extern durchgeführt. Die Fachstelle Schulevaluation führte ergänzend im Auftrag der Task Force Schule eine Online-Befragung zur Bewältigung der Corona-Pandemie durch. Im September 2022 hat der Regierungsrat den Evaluationsbericht sowie die Auswertung für den Bildungsbereich zur Kenntnis genommen und an den Grossen Rat überwiesen. Das Departement für Finanzen und Soziales wurde beauftragt, eine interne Konsultation zum Bericht durchzuführen und gestützt darauf sowie auf Erkenntnissen der Debatte im Grossen Rat dem Regierungsrat das weitere Vorgehen und einen Massnahmenplan zur Verbesserung der Krisenbewältigung vorzulegen.

Auf dieser Grundlage hat der Regierungsrat folgende Verbesserungsmassnahmen beschlossen:

  • Verschiedene kurzfristig realisierbare Massnahmen werden an einem spezifsichen Stabsarbeitstag unter der Leitung der Chefin des Kantonalen Führungsstabs im Jahr 2023 bearbeitet.
  • Die Zusammensetzung der Bevölkerungsschutzkommission wird überprüft und ggf. bis im Sommer 2023 angepasst. 
  • Die Migration des Koordinations- und Informationssystems im Bevölkerungsschutz Version 2.0 wird evaluiert und ggf. 2024 realisiert.
  • Die im Evaluationsbericht skizzierte modulare Führungsstruktur mit einem Ausschuss des Regierungsrats wird vertieft analysiert und bis Ende 2023 geprüft, welche Erkenntnisse in die laufende Revision des Gesetzes über die Bewältigung von ausserordentlichen Lagen einfliessen müssen.
  • Die Mitarbeit im Kantonalen Führungsstab wird in die Stellenprofile der entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter integriert. Eine Funktionszulage und entsprechende Pensen für die Mitarbeit im Kantonalen Führungsstab werden in der nächsten Personalrechtsrevision durch das Personalamt aufgenommen. 
  • Die Teilnahme an der nächsten Sicherheitsverbundübung ist durch den Kantonalen Führungsstab zu planen. Die Mitwirkung von regionalen Führungsstäben und Gemeinden ist anzustreben.