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Informationen zu Rentenansprüchen in Deutschland oder der Schweiz

Sie sind oder waren in Deutschland und/oder der Schweiz beruflich tätig? Haben Sie Fragen zu Ihren Versicherungszeiten oder zu Ihrem zukünftigen Rentenanspruch? Mehrmals jährlich bietet die Deutsche Rentenversicherung in Zusammenarbeit mit den kantonalen Ausgleichskassen Schaffhausen und Thurgau internationale Beratungstage an. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beitragszeiten sowohl zur deutschen als auch zur schweizerischen Rentenversicherung bzw. AHV/IV können sich über ihre Rentenansprüche informieren.

Am Dienstag, 14. März 2023 von 8.30 – 12.00 Uhr und von 13.30 – 18.00 Uhr sowie am Mittwoch, 15. März 2023 von 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.00 Uhr, finden im Sozialversicherungszentrum Thurgau an der St. Gallerstrasse 11 (beim Marktplatz) in Frauenfeld zwischenstaatliche Sprechtage Deutschland – Schweiz statt. Angesprochen sind insbesondere schweizerische und deutsche Staatsangehörige ab 55 Jahren sowie Versicherte anderer Nationen mit Versicherungszeiten in Deutschland und/oder der Schweiz. Die individuelle, kostenlose Beratung in allen Rentenversicherungsfragen erfolgt durch ein Expertenteam. Zusätzlich werden die Besucher über ihre Rechte und Pflichten in der Rentenversicherung der genannten Staaten, unter Berücksichtigung der bestehenden zwischenstaatlichen Regelungen, informiert.

Um ausführlich beraten werden zu können, lohnt es sich, Unterlagen der Rentenversicherung wie Aufrechnungsbescheinigungen, Durchschriften der Versicherungskarten aus dem Versicherungsnachweisheft, Rentenbescheide, Nachweise über Kriegsdienstzeiten, Sozialversicherungsausweis etc. mitzubringen. Eine telefonische Voranmeldung ist erforderlich. Beratungstermine können unter der Telefonnummer 0041 58 225 79 70 vereinbart werden. Dabei muss die schweizerische Sozialversicherungsnummer und die deutsche Versichertennummer angegeben werden. Auskünfte erteilen Fachexperten der Deutschen Rentenversicherung und der kantonalen Ausgleichskassen Schaffhausen und Thurgau.

Die gesamte Beratung ist kostenlos. Die Deutsche Rentenversicherung sowie die kantonalen Ausgleichskassen Schaffhausen und Thurgau freuen sich auf Ihren Besuch.

Allfällig gewünschte prognostische Berechnungen zu Ansprüchen aus der Schweizerischen AHV/IV können , auch im Vorfeld zur Beratung, bei der Schweizerischen Ausgleichskasse, Postfach 3100, 1211 Genf 2 beantragt werden. Das entsprechende Antragsformular findet sich unter www.ahv-iv.ch.