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Regierungsrat regt weitere Änderungen zur Biozidprodukteverordnung an

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit der Teilrevision der Biozidprodukteverordnung grundsätzlich einverstanden. In seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement des Innern bringt er aber einige Änderungsvorschläge ein.

Mit der Teilrevision der Biozidprodukteverordnung (VBP) werden Änderungen des Chemikaliengesetzes umgesetzt, das aufgrund einer parlamentarischen Initiative zur Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden angepasst wurde. Die Revision der VBP führt ein Ziel zur Verminderung der Risiken von Biozidprodukten sowie eine Mitteilungspflicht über die in Verkehr gebrachte Menge an Biozidprodukten ein. Die Chemikalienverordnung und die Chemikaliengebührenverordnung werden ebenfalls geändert. 

Der Regierungsrat begrüsst die Teilrevision grundsätzlich, bringt aber einige Änderungsvorschläge ein. Die Verankerung der neuen Vorgaben in drei Gesetzgebungen (Chemikalien-, Umweltschutz- und Gewässerschutzgesetzgebung) mit Umsetzungen in diversen Verordnungen führe zu einem kaum überschaubaren Regelungsdschungel, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement des Innern unter anderem. In diesem Zusammenhang sei die Zweispurigkeit zu hinterfragen, die durch die geplante separate Definition einerseits des Indikators für Risiken durch die Verwendung von Biozidprodukten und andererseits der Kriterien für die Überprüfung von Zulassungen entstehe. 

Als aktive Massnahmen zur Reduktion des Risikos beim Einsatz von Biozidprodukten enthält die vorliegende Teilrevision einzig die Überprüfung von Zulassungen. Diese Massnahme betrifft Biozidprodukte mit einer überschaubaren Anzahl von Wirkstoffen, die die gewässerschutzrechtlich zu Grunde gelegten Kriterien überschreiten. Der Regierungsrat geht indes davon aus, dass weitere, präventive Massnahmen zur Risikoreduktion erforderlich sind, die auch die Verwendung von Biozidprodukten betreffen. Insbesondere regt er daher die Beschränkung der Gültigkeitsdauer für die Fachbewilligungen für die allgemeine Schädlingsbekämpfung und für die Verwendung von Holzschutzmitteln an.

Vernehmlassungsantwort Biozidprodukteverordnung [pdf, 2.2 MB]