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Kanton Thurgau bietet wieder E-Voting an

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung den drei Kantonen Thurgau, St. Gallen und Basel-Stadt die Grundbewilligung für die Wiederaufnahme der Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen erteilt. Damit können Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer im Kanton Thurgau ab dem 18. Juni 2023 wieder elektronisch abstimmen.

Der Kanton Thurgau nimmt den Betrieb mit E-Voting wieder auf. An der Abstimmung vom 18. Juni 2023 können Auslandschweizer Stimmberechtigte erstmals seit der Aussetzung des E-Voting-Systems im Jahr 2019 wieder elektronisch abstimmen. Für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ist die elektronische Stimmabgabe ein wichtiges Anliegen, um ihr Stimmrecht tatsächlich ausüben zu können. Dabei bleibt ihnen selbstverständlich die Möglichkeit erhalten, brieflich abzustimmen.

Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Versuchsbetriebs von E-Voting ist die Grundbewilligung, die der Bundesrat den Kantonen Thurgau, St. Gallen und Basel-Stadt an seiner heutigen Sitzung für ausgewählte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erteilt hat. Die Grundbewilligung des Bundesrates gilt bis und mit der Abstimmung vom 18. Mai 2025. In allen drei Kantonen kommt das neue E-Voting-System der Schweizerischen Post mit vollständiger Verifizierbarkeit zum Einsatz. Die Post hat den Quellcode des Systems 2021 veröffentlicht. Seither wurde das System in verschiedenen Schritten durch unabhängige Expertinnen und Experten überprüft und durch die Post fortlaufend verbessert. Ebenfalls zur Verbesserung beigetragen haben Meldungen aus der Öffentlichkeit und der Fachwelt, welche die Post via ihr Bug-Bounty-Programm und dem in diesem Rahmen durchgeführten öffentlichen Intrusionstest erhalten hat.

Die neuen rechtlichen Grundlagen für den Versuchsbetrieb von E-Voting mit höheren und präziseren Sicherheits- und Qualitätsanforderungen an das System und dessen Betrieb sind am 1. Juli 2022 in Kraft getreten. Im Zentrum des neu ausgerichteten Versuchsbetriebs steht ein kontinuierlicher Überprüfungs- und Verbesserungsprozess des Systems und des Betriebs im Kanton. Das E-Voting-System erfüllt hohe Sicherheitsanforderungen und wird punkto Sicherheit laufend überprüft und weiterentwickelt. Die Massnahmen zur Verbesserung und Weiterentwicklung sind in einem gemeinsamen Massnahmenkatalog von Bund und Kantonen festgehalten. 

Im Kanton Thurgau stand den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern der elektronische Stimmkanal bereits 2010 bis 2015 sowie 2018 und 2019 offen. Paul Roth, Staatsschreiber des Kantons Thurgau, ist daher über den Entscheid des Bundesrats erfreut: «Der Kanton Thurgau gehört beim E-Voting seit jeher zu den Pionierkantonen und hat aktiv bei der Neuausrichtung mitgearbeitet. Wir freuen uns daher, dass wir diesen Service wieder anbieten können. Denn E-Voting hilft mit, das Stimm- und Wahlrecht noch einfacher wahrzunehmen.»