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Bundesrat genehmigt Richtplanänderung «Kleinsiedlungen»

An seiner Sitzung vom 23. Februar 2023 hat der Bundesrat die Richtplanänderung «Kleinsiedlungen» genehmigt. Damit erfüllt der Kanton Thurgau einen Auftrag des Bundes, die raumplanungsrechtliche Situation in rund 300 Kleinsiedlungen zu bereinigen. Der Ball liegt nun bei den betroffenen Gemeinden: Innerhalb von 5 Jahren müssen sie ihren Zonenplan und allenfalls das Baureglement an die neuen Bestimmungen anpassen.

Am 14. September 2022 hat der Grosse Rat des Kantons Thurgau die Richtplanänderung «Kleinsiedlungen» (Stand: Dezember 2021) mit grossem Mehr genehmigt und zu Handen des Bundesrates verabschiedet. 

An seiner Sitzung vom 23. Februar 2023 hat nun auch der Bundesrat die Richtplanänderung «Kleinsiedlungen» vorbehaltslos genehmigt und positiv gewürdigt: «Der Kanton Thurgau hat zur vom Bund geforderten Überprüfung der Kleinsiedlungen eine grosse und gute Arbeit geleistet und diese in zahlreichen Dokumenten hervorragend dokumentiert. Er hat den eingeschränkten Spielraum bezüglich der Zuweisungen von Kleinsiedlungen zu Bauzonen und Zonen nach Artikel 33 der Raumplanungsverordnung (RPV) ausgeschöpft und so eine Lösung gefunden, die für den Bund nachvollziehbar ist.»

Mit der Genehmigung durch den Bundesrat konnte ein für alle Beteiligten anspruchsvoller Planungsprozess, der sich über einen Zeitraum von rund 4 Jahren erstreckte, erfolgreich abgeschlossen werden. Gefordert sind nun die betroffenen Gemeinden: Sie müssen ihren Zonenplan und allenfalls auch das Baureglement gemäss den neuen Vorgaben des kantonalen Richtplans (KRP) anpassen. Hierfür steht ihnen – gemessen ab dem Genehmigungszeitpunkt der Richtpanänderung «Kleinsiedlungen» durch den Grossen Rat – ein Zeitraum von 5 Jahren zu Verfügung.