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Regierungsrat lehnt die Revision des KVG ab

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt die Änderung des «Bundesgesetzes über die Krankenversicherung: Verhandlung der Tarife der Analysenliste» ab. In seiner Vernehmlassungsantwort äussert er Bedenken, dass sich Leistungserbringer und Versicherer einigen können.

Mit der Annahme einer Motion hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, Artikel 52 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zu ändern. Mit dem Entwurf soll die Kompetenz des Eidgenössischen Departements des Innern zur Festsetzung des Tarifs der Analysenliste aufgehoben werden. In der Analysenliste sind alle Laboranalysen im Zusammenhang mit ambulanten Behandlungen aufgeführt, deren Kosten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden. Analog zum Beispiel zu den Tarifen für ambulante ärztliche Leistungen sollen künftig die Tarifpartner den Tarif der Analysenliste aushandeln.

Der Regierungsrat lehnt die Vorlage ab. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt, begrüsst er einerseits grundsätzlich das in der Motion vorgebrachte Verhandlungsprimat der Vertragsparteien vor einer staatlichen Tariffestsetzung. Andererseits teilt er die vom Bundesrat geäusserten Bedenken, insbesondere da die Tarife der Laboranalysen aufgrund der umfassenden Analyseliste von mehr als 1'200 Tarifpositionen äusserst komplex sind. Der Regierungsrat ist daher skeptisch, ob es angesichts dieser Komplexität und aufgrund der unterschiedlichen Interessen von Leistungserbringern und Versicherern gelingen wird, sich auf Tarife zu einigen. Zudem sei zu beachten, dass in den meisten Kantonen das für ein allfälliges Festsetzungsverfahren erforderliche Fachwissen zum Bereich der medizinischen Labors nur begrenzt vorhanden ist.

Missiv_Änderung_des_Bundesgesetzes_vom_18._März_1994_über_die_Krankenversicherung_KVG__Verhandlung_der_Tarife_der_Analysenliste [pdf, 347 KB]