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Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

Der Regierungsrat unterstützt die Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Entschädigungssystem der Arbeitslosenkassen). Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung schreibt, schaffe der Vorschlag eine gesetzliche Grundlage für bereits weitgehend gelebte Verhältnisse. Mit der Teilrevision will der Bund mehr Transparenz und Effizienz bei den Verwaltungskosten der Arbeitslosenkassen herstellen. Die Teilrevision umfasst zudem eine Erweiterung der Teilnahme an Berufspraktika, die Erlaubnis zur Interoperabilität zwischen den von der Ausgleichstelle der Arbeitslosenversicherung betriebenen Informationssystemen, eine Verankerung des Rechts zur Datenbekanntgabe an die kantonalen Fachstellen für die Inkassohilfe sowie notwendige sprachliche und formelle Anpassungen und Präzisierungen.

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