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Schutzzone nun auch in Steckborn und Berlingen

Im Kanton Thurgau sind drei weitere Wasservögel mit dem Vogelgrippevirus H5 gefunden worden und zwar in Diessenhofen und Steckborn. Aufgrund dieser Lage hat der Sonderstab «Tierseuchen» am Sonntag die Schutzzonen um die Gemeinden Steckborn und Berlingen erweitert.

Bei den infizierten Wasservögeln handelt sich um ein Blesshuhn in Diessenhofen, sowie eine Reiherente und eine Tafelente in Steckborn. Auch in diesen neuen Fällen steht die Analyse des EU-Referenzlabors in England noch aus. Sie muss zeigen, ob es sich um das hochansteckende H5N1-Virus handelt. Dieser Nachweis wurde bisher erst in einem Fall aus Genf erbracht.

Der Sonderstab «Tierseuchen» des Kantons Thurgau hat nach seiner Sitzung am Sonntagvormittag unverzüglich die betroffenen Gemeinden informiert und die entsprechenden Aufträge erteilt. Neu in einer Schutzzone befinden sich die beiden Gemeinden Steckborn und Berlingen, Diessenhofen ist bereits seit vergangenem Freitag in einer Schutzzone. Die Gemeinden wurden angewiesen, in der Uferzone das Informationsplakat des Bundesamtes für Veterinärwesen aufzuhängen und der Bevölkerung ein Merkblatt mit den wichtigsten Verhaltensregeln zukommen zu lassen. Die Geflügelhalter in dieser neuen Schutzzone werden vom kantonalen Veterinäramt darüber informiert, dass der Geflügelverkehr erheblich eingeschränkt ist und dass eine Meldepflicht für erkranktes Geflügel besteht. Ebenso wird den Geflügelhaltern empfohlen, zusätzliche Desinfektionsmassnahmen bei den Stalleingängen zu treffen.

Vom Sonderstab orientiert worden sind auch die deutschen Behörden, da im Fall der Funde von Steckborn nun auch das weniger als drei Kilometer entfernte deutsche Ufer einer Schutzzone zugeteilt werden muss.

Vogelgrippezonen 5. März 2006.pdf  [PDF, 219 KB]