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Regierungsrat empfiehlt Ja zum NAF

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau unterstützt die Schaffung des geplanten Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF. Dieser ist für den Kanton und die Agglomerationen von besonderer Bedeutung. Deshalb empfiehlt der Regierungsrat den Stimmberechtigten für den 12. Februar 2017 ein Ja zum entsprechenden Bundesbeschluss.

Um die Nationalstrassen- und Agglomerationsprojekte auch künftig finanzieren zu können, haben Bundesrat und Parlament den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF geschaffen. Dieser soll auf Verfassungsstufe verankert werden und unbefristet gelten. Für die Bahn wurde ein solcher Fonds bereits mit der Finanzierung und dem Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) beschlossen. Strasse und Schiene werden damit gleich behandelt.

Der neue Fonds löst den bestehenden Infrastrukturfonds ab. Er dient dazu, das Nationalstrassennetz fertigzustellen, Engpässe zu beseitigen und Projekte in den Agglomerationen zu verwirklichen. Mit dem Fonds werden neben dem Ausbau neu auch Betrieb und Unterhalt finanziert. Dafür braucht es genug Geld, sonst öffnet sich aufgrund der steigenden Ausgaben und sinkenden Einnahmen eine Finanzierungslücke.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau unterstützt die Schaffung des NAF. Der Kan-ton Thurgau ist selber an vier Agglomerationsprogrammen der bevorstehenden dritten Generation beteiligt (Frauenfeld, St. Gallen-Bodensee, Wil und Kreuzlingen-Konstanz). Ohne NAF ist deren Finanzierung nicht gesichert. Betroffen wären auch 23 Thurgauer Gemeinden, die einem Agglomerationsprogramm angehören und bisher bei Infrastrukturmassnahmen erster Priorität auf eine Mitfinanzierung durch den Bund zählen durften (beispielsweise NLK Arbon oder Radweg Frauenfeld).

In den NAF integriert ist zudem der Netzbeschluss (NEB) aus dem Jahr 2012. Mit diesem wird der Bund bei einem Ja zum NAF  am 1. Januar 2020 rund 400 Kilometer Kantonsstrassen ins Nationalstrassennetz übernehmen, darunter die heutige Thurtalstrasse von Bonau bis Arbon (künftige BTS resp. N23). Dann kann der Kanton Thurgau dem Bund wie vorgesehen das Generelle Projekt für die geplante Bodensee-Thurtalstrasse BTS übergeben.