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Pilotprojekt «Integrationsmassnahmen im EL-Bereich» wird beendet

I.D. In einem Pilotprojekt sollten Personen, die Ergänzungsleistungen (EL) beziehen, mit verschiedenen Massnahmen wieder in den Arbeitsprozess integriert werden. Aus Kostengründen und weil das Projekt nicht die gewünschten Erfolge erzielen konnte, hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau entschieden, das Projekt abzubrechen.

Aufgrund des Berichts «Massnahmen zur Kostendämpfung im Bereich Ergänzungsleistungen» beauftragte der Regierungsrat vor drei Jahren das Sozialversicherungszentrum, das Amt für Wirtschaft und Arbeit sowie das Migrationsamt dementsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Daraus entstand unter anderem das Pilotprojekt «Integrationsmassnahmen im EL-Bereich». Im Rahmen dieses Projekts sollten Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden, womit die Ergänzungsleistungen überflüssig geworden wären. Gefordert wurde eine Erfolgsquote von 25 Prozent. Es wurde vereinbart, dass dem Regierungsrat Ende 2016 darüber Bericht erstattet wird. Darin beantragten die Vorsteher der genannten Ämter dem Regierungsrat nun, die im Jahr 2016 eingeleiteten und durchgeführten Massnahmen wieder einzustellen.

Diesem Antrag ist der Regierungsrat nun gefolgt. Dabei stehen drei Gründe für die Beendigung des Pilotprojekts im Vordergrund. Die Kosten, um betroffene Personen zu integrieren, sind unverhältnismässig hoch. Zudem ist das Risiko von ergebnislosen Investitionen sehr hoch, weil es keinen gesetzlichen «Integrationszwang» gibt, die finanziellen Anreize zu klein sind und es wenige Arbeitsplätze für solche, meist niedrig qualifizierte Personen gibt. Schliesslich wären auch die Personalkosten für die aufwendige Projektführung viel höher als angenommen. Aus diesen Gründen wird das Projekt «Integrationsmassnahmen im EL-Bereich» abgebrochen und die Projektorganisation aufgelöst.