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Kantonales Integrationsprogramm (KIP) geht in die zweite Phase

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das kantonale Integrationsprogramm 2018-2021 (KIP II) zur Kenntnis genommen. Es basiert auf den Auswertungen des KIP I der Jahre 2014-2017. Die Ziele werden von 72 auf 21 reduziert. Die Kosten für den Kanton belaufen sich auf jährlich 1,23 Millionen Franken, die jeweils vom Grossen Rat mit den Budgets genehmigt werden müssen.

Im Jahr 2010 sind der Bund und die Kantone übereingekommen, die Integrationsförderung weiterzuentwickeln und auf eine gemeinsame Strategie auszurichten. Hierauf gestützt finanziert der Bund kantonale Programme der Integrationsförderung massgeblich mit. Die Periode des KIP I dauert von 2014 bis 2017. Das nun folgende KIP II wird direkt anschliessen, wobei die bisherige Strategie beibehalten wird.

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass sich die Massnahmen des KIP I bewährt haben. In diesem Sinn bezweckt das KIP II, das vom KIP I Erreichte zu halten, zu festigen und zu optimieren. Dazu gehören unter anderem die Sprachspielgruppen für fremdsprachige Kinder im Vorschulalter, Integrationskurse an den Berufsfachschulen für spätzugezogene Jugendliche, die niederschwelligen Deutsch-Integrationskurse für fremdsprachige Migrantinnen und Migranten sowie die regionalen Kompetenzzentren Integration, wo Migrantinnen und Migranten Beratungen rund um das Thema Integration erhalten.

Im KIP II werden ausserdem Massnahmen zur Integrationsförderung umgesetzt, die in den Regierungsrichtlinien 2016-2020 festgehalten sind. Dazu gehören beispielsweise die Unterstützung der Gemeinden beim Ausbau der frühen Förderung, die Sensibilisierung der Unternehmen im Hinblick auf die Schaffung niederschwelliger Arbeitsplätze oder die Ausschöpfung des Potenzials im Bereich Berufsbildung und gymnasialer Bildung.

Der Kantonsbeitrag fällt für die Gesamtdauer des KIP II um 1,6 Millionen Franken höher aus als im KIP I. Pro Jahr bedeutet das für den Kanton Mehrkosten von 400 000 Franken. In diesem Beitrag nicht eingeschlossen sind die bisherigen, weiter laufenden Kosten der Fachstelle Integration, die über das ordentliche Budget des Migrationsamtes finanziert werden. Die höheren Kosten sind unter anderem auf die Anstossfinanzierung für die neuen Integrationskurse für spätzugezogene Jugendliche und junge Erwachsene zurückzuführen. Diese Kurse, die unter der Federführung des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung erstmals per August 2017 angeboten werden, erhalten jährlich 400 000 Franken aus dem KIP II. Ausserdem erhält der Kanton aufgrund des Stabilisierungsprogramms gut 100 000 Franken weniger Bundesgelder. Gemäss Beschluss des Regierungsrates kann das Migrationsamt nun die Programmvereinbarung zum KIP II mit dem Staatssekretariat für Migration abschliessen.