Auflösung der Unterhaltskorporationen Thundorf, Lustdorf und Wetzikon
Der Regierungsrat hat die Auflösung der Unterhaltskorporationen Thundorf, Lustdorf und Wetzikon per 31. Dezember 2017 genehmigt. Die Flur- und Waldstrassen sowie Entwässerungen, die sich im Eigentum der drei Korporationen befinden, inklusive deren Unterhalt, werden der Politischen Gemeinde Thundorf übertragen.