Mietwerte für 2018: Leicht höhere Indexwerte
Der Regierungsrat hat der Indexierung der Mietwerte für das Kalenderjahr 2018 zugestimmt. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich teilweise leicht höhere Indexwerte.
Die Indexierung dient der Ermittlung des steuerbaren Eigenmietwertes. Der Mietwert von selbstgenutztem Wohneigentum ist als Einkunft steuerbar. Dieser sogenannte Eigenmietwert wird aufgrund der ortsüblichen Verhältnisse und der tatsächlichen Nutzung festgelegt. Grundlage für die Bewertung des Mietwertes ist der von den Liegenschaftenschätzern ermittelte Liegenschaftswert. Diese Schätzungen werden periodisch durchgeführt. Mietwertveränderungen seit der letzten Neuschätzung können daher nicht berücksichtigt werden. Das Bundesgericht verlangt aber eine Regelung, die bei Schwankungen der Marktwerte eine Anpassung der Eigenmietwerte erlaubt.
Der Thurgau hat ein Referenzsystem für marktübliche Mietwerte erarbeitet, durch dessen Fortschreibung sich Indexwerte errechnen lassen, die bei Schwankungen der Marktwerte eine Anpassung der Eigenmietwerte sicherstellen. Grundlage für die Berechnung des Indexes 2018 bilden die Marktmietveränderungen bis zum 30. Juni 2018. Die Indexwerte wurden mit dem Hauseigentümerverband Thurgau besprochen. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich für die früheren Schätzungsjahre leicht höhere Indexwerte, während die Schätzwerte ab 2015 nicht angepasst werden müssen. Die neuen Indexwerte lauten wie folgt:
Schätzungsjahr | Index |
---|---|
2004 | 115.4 |
2005 | 113.9 |
2006 | 112.1 |
2007 | 109.5 |
2008 | 107.5 |
2009 | 106.1 |
2010 | 104.9 |
2011 | 103.9 |
2012 | 102.7 |
2013 | 102.0 |
2014 | 100.6 |
2015 | 100.1 |
2016 | 100.0 |
2017 | 100.0 |
2018 | 100.0 |