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Grundsätzlich ja zum Entwurf zum Bundesgesetz über die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst den Entwurf zum Bundesgesetz über die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB-Gesetz) grundsätzlich. Ziel des Gesetzes ist es, die Organisationsbestimmungen der EHB mit den Anforderungen der Bundesverfassung an das Legalitätsprinzip und den Corporate-Governance-Standards des Bundes in Einklang zu bringen. Für den Regierungsrat ist eine kohärente Rechtsgrundlage auf Gesetzesstufe für die EHB angezeigt. Er regt jedoch an, zu prüfen, ob die Grundzüge des Bildungsangebotes überhaupt auf Gesetzesstufe geregelt werden sollten sowie die Zulassungs- und Zugangsbestimmungen zu einem Studium klarer als im Vernehmlassungsentwurf vorgesehen zu regeln. Da nicht nur die EHB, sondern auch kantonale Pädagogische Hochschulen Lehrpersonen für den Berufsbildungsbereich ausbilden, dränge sich ausserdem eine generelle Überprüfung der Regelung zur Lehrerbildung in diesem Bereich auf, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund.