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Regierungsrat fordert planerische Hilfsmittel für die Trinkwasserversorgung

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hält die Totalrevision der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen für überfällig. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund schreibt, vermisst er aber eine tatsächliche Weiterentwicklung der Verordnung.

Die Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN) stammt aus dem Jahr 1991 und soll modernisiert werden. Der Fokus liegt dabei auf der Stärkung der Resilienz der Wasserversorgung, damit diese so lange wie möglich aufrecht erhalten bleibt und Versorgungsstörungen vermieden oder rasch behoben werden können. Die Aufgaben der kantonalen Stellen und der Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sollen klar definiert werden.

Der Regierungsrat begrüsst die Überarbeitung, sie sei überfällig. Allerdings fehlt ihm eine tatsächliche Weiterentwicklung der Verordnung, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung. Insbesondere vermisst er stärkere planerische Hilfsmittel, zum Beispiel die Wasserressourcenplanung oder eine regionale beziehungsweise überregionale Wasserversorgungsplanung. Ausserdem bestünden Widersprüche zu anderen Verordnungen auf Stufe Bund und es würden verschiedene Begriffe inkohärent verwendet, schreibt der Regierungsrat.

Vernehmlassungsantwort_Trinkwasserversorgung.pdf [pdf, 222 KB]