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Regierungsrat begrüsst rasche Lockerungen

Für den Regierungsrat des Kantons Thurgau ist der Öffnungsschritt V unverzichtbar, um die Lage rund um den Coronavirus so rasch wie möglich wieder zu normalisieren. Im Öffnungsschritt V geht es unter anderem um die Lockerung der Maskenpflicht im Freien und die Erhöhung der Personenzahl an Restaurant-Tischen. Neben raschen Lockerungen erwartet der Regierungsrat eine Vereinfachung der Bestimmungen. Die Konsultationsantworten wurden wiederum unter den Kantonen St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Thurgau abgestimmt.

Der Bundesrat möchte ab Montag, 28. Juni 2021, unter anderem die Maskenpflicht im Freien aufheben, in Restaurants die Gruppengrösse pro Tisch erhöhen und Discos für Personen mit Covid-Zertifikat wieder öffnen. Läden, Freizeitbetriebe und Sporteinrichtungen sollen ihre Kapazitäten stärker ausnutzen können. Zudem sollen die Regeln für Veranstaltungen vereinfacht und vereinheitlicht werden. In seiner Sitzung am 23. Juni will der Bundesrat definitiv entscheiden.

Die Regierungen der Ostschweizer Kantone Thurgau, St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden begrüssen eine rasche Lockerung der Massnahmen. Wie der Thurgauer Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement des Innern schreibt, erachtet er den Öffnungsschritt V aufgrund der positiven Entwicklung der epidemiologischen Lage und dem Impffortschritt – im Kanton Thurgau haben bislang rund 126'500 Personen die erste Impfung erhalten – als «unverzichtbar, um die Lage so rasch wie möglich wieder zu normalisieren». Insbesondere die Lockerungen im Aussenbereich betreffend die Maskentragpflicht, die Aufhebung der begrenzten Personenzahl an Tischen im Aussenbereich von Restaurants wie auch der Umstand, dass sich eine Bewilligungspflicht ausschliesslich auf Grossveranstaltungen beschränkt, begrüsst der Regierungsrat.

Darüber hinaus erwartet der Regierungsrat wie die anderen Ostschweizer Kantonsregierungen aber auch eine Vereinfachung der Bestimmungen, weil diese sonst für die Bürger und Bürgerinnen und auch für die Kantone im Vollzug unübersichtlich blieben. «Die Vorschriften wurden mit den verschiedenen Anpassungen in den vergangenen Monaten innert kurzer Zeit immer komplexer, was den Vollzug sehr erschwerte und auch hinsichtlich Akzeptanz und Umsetzung in der Bevölkerung nicht immer dienlich war», schreibt der Regierungsrat. 

Der Regierungsrat begrüsst zudem, dass bei Grossveranstaltungen ab 1'000 Personen, die ausschliesslich Personen mit einem Covid-Zertifikat vorbehalten sind, die Verhaltensregeln gelockert werden. Er verweist indes auch auf die Gefahr, dass sich in der Schweiz so eine Zweiklassengesellschaft entwickelt: «Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Covid-19-Impfung machen können, sich aus anderen Gründen dagegen entscheiden oder keinen negativen Corona-Test vorweisen können, laufen Gefahr, beim Zugang zu Dienstleistungen benachteiligt zu werden.» Menschen dürften nur ungleich behandelt werden, wenn eine genügende gesetzliche Grundlage vorliege, die verhältnismässig sei und dem öffentlichen Interesse entspreche. Bei den sinkenden Fallzahlen ist das laut Regierungsrat aktuell immer weniger der Fall. 

Einreisebestimmungen sollen angepasst werden

Der zweite Themenblock dieser Vernehmlassung betrifft die Anpassung der Einreisebestimmungen in die Schweiz, inklusive der Übernahme und Umsetzung der relevanten EU-Rechtstexte bezüglich EU Digital COVID Certificate. Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage begrüsst der Regierungsrat auch diesen Schritt. Entscheidend und wichtig sei, dass dem Risiko bezüglich besorgniserregender Virusvarianten weiterhin Nachachtung geschenkt werde.

Vor allem in der ersten Pandemiewelle mit der restriktiven Grenzschliessung kam es laut Regierungsrat in den stark verflochtenen Grenzräumen, zu denen auch ein bedeutender Teil des Kantons Thurgau zählt, zu grossen Einschränkungen und zahlreichen persönlichen Härtefällen. Da in der Bodenseeregion mittlerweile der grenzüberschreitende Austausch zur Pandemie etabliert ist und die Massnahmen wo sinnvoll und nötig koordiniert werden, hält der Regierungsrat ausserdem den Fortbestand der Ausnahmebestimmung der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus im Bereich des internationalen Personenverkehrs für Grenzregionen gerechtfertigt und unterstützt diesen nachdrücklich.

Noch zwei weitere Verordnungen sollen angepasst werden

Nebst dem Öffnungsschritt V hat der Bundesrat weitere Vorlagen in die Vernehmlassung geschickt. Mit der Änderung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung ist der Regierungsrat einverstanden. Die Erhöhung der Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) auf 24 Monate sowie die Verlängerung des vereinfachten Verfahrens und die Verlängerung des Anspruchs auf KAE für zusätzliche Personengruppen erachtet er angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Krise als sinnvoll. Ausdrücklich begrüsst werden die schrittweise Abschaffung der Sonderregelungen und die ersten Schritte zur Rückkehr zum ordentlichen Verfahren, wie die vorgesehene Wiedereinführung der Karenzzeit, obschon diese mit nur einem Tag minim ausfalle.

Die Verordnung über ein Warnsystem zu Covid-19 für Veranstaltungen lehnt der Regierungsrat hingegen ab. Bisher misst die SwissCovid-App die Annäherung zwischen Personen über die Entfernung zwischen zwei Mobiltelefonen. Laut dem Vorschlag des Bundesrats sollen die Besucherinnen und Besucher einer Veranstaltung zudem die Möglichkeit haben, einen QR-Code zu scannen, den Veranstalterinnen und Veranstalter erstellen. Wer nach der Veranstaltung positiv getestet wird, kann die anderen Besucherinnen und Besucher durch die Eingabe des Covidcodes in der SwissCovid-App anonym warnen. Der Regierungsrat sieht darin keinen Zusatznutzen zum Contact Tracing und zum Proximity-Tracing-System. Zudem ist gemäss dem Regierungsrat keine Entlastung des Contact Tracing zu erwarten.