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Regierungsrat befürwortet die Wiederaufnahme von E-Voting

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst es, dass der Bund den Versuchsbetrieb von E-Voting wieder ermöglichen will. Die an früheren Versuchen beteiligten Kantone hätten positive Erfahrungen mit dem elektronischen Stimmkanal gemacht.

Während rund fünfzehn Jahren konnten Stimmberechtigte in verschiedenen Kantonen im Rahmen eines Versuchsbetriebs elektronisch wählen und abstimmen. Die rechtlichen Grundlagen für die Versuche bilden verschiedene Artikel im Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR), Artikel in der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) sowie die Verordnung der Bundeskanzlei (BK) über die elektronische Stimmabgabe (VEleS). Mit den vorliegenden Revisionsentwürfen der VPR und der VEleS soll die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs umgesetzt werden. Damit zieht der Bundesrat die Lehren aus der bisherigen Versuchsphase, um eine neue, stabile Grundlage für den E-Voting-Versuchsbetrieb zu schaffen.

Der Kanton Thurgau hat an der Neuausrichtung mitgearbeitet. Daher begrüsst der Regierungsrat deren Stossrichtung und Zielsetzung, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an die Bundeskanzlei. Die an früheren Versuchen beteiligten Kantone hätten positive Erfahrungen mit dem elektronischen Stimmkanal gemacht. Die Urnengänge konnten reibungslos durchgeführt werden, und das Angebot wurde von der Stimmbevölkerung geschätzt und rege genutzt. Dies gelte insbesondere für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die ihr Stimmrecht teilweise nur dank E-Voting ausüben können. Der Regierungsrat ist daher überzeugt von den Vorteilen des elektronischen Stimmkanals und begrüsst es, dass mit der vorliegenden Revision die Voraussetzungen geschaffen werden, um den Versuchsbetrieb wieder aufnehmen zu können.

Die Kantone sind seit jeher für die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen auf ihrem Gebiet zuständig. Die Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe enthält viele Bestimmungen zu den Abläufen und der Organisation in den Kantonen. Diese Bestimmungen sind laut Regierungsrat so umzusetzen, dass die Organisationsautonomie der Kantone erhalten bleibt. Die Abläufe und Prozesse in den Kantonen müssen für die Kantone beherrschbar bleiben.

In den ersten Jahren werden nur wenige Kantone den elektronischen Stimmkanal anbieten. «Diese Kantone können die Weiterentwicklungen nicht allein finanzieren. Ohne eine massgebliche finanzielle Beteiligung des Bundes können diese Massnahmen nicht umgesetzt werden», schreibt der Regierungsrat. Er begrüsst es daher, dass durch die Beschlüsse im Rahmen von E Government-Schweiz und der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) die Grundlagen für eine Finanzierung der Weiterentwicklung des E-Voting-Systems geschaffen werden konnten.

Vernehmlassungsantwort E-Voting [pdf, 1.0 MB]