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Vorläufig kein Halbstundentakt für die Fähre Romanshorn – Friedrichshafen

Der Kanton Thurgau, das Land Baden-Württemberg und der Bodenseekreis konnten sich nicht über die Finanzierung der ungedeckten Betriebskosten für einen Fährenhalbstundentakt Romanshorn – Friedrichshafen einigen. Die unsichere Nachfrageentwicklung und das wirtschaftliche Umfeld haben sich für einen Angebotsausbau nachteilig ausgewirkt. Die Planungsarbeiten für einen saisonalen Halbstundentakt werden nicht weitergeführt. Die Fähren verkehren weiterhin im Stundentakt.

Der Kanton Thurgau, das Verkehrsministerium Baden-Württemberg und der Landkreis Bodenseekreis gaben Anfang 2019 eine Studie für einen saisonalen Halbstundentakt für die Fährverbindung Romanshorn – Friedrichshafen in Auftrag. Mit einem deutlichen Ausbau des Angebots sollten der Kanton Thurgau und der Bodenseekreis näher zusammenrücken und gleichzeitig die Fähren-Flotte durch den Einsatz alternativer Antriebe emissionsärmer gemacht werden.

Die 2020 vorgelegte Studie empfiehlt, den saisonalen Halbstundentakt folgendermassen umzusetzen: 

  • Neue Fähren sollen mit Biogasantrieb ausgestattet werden. Unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Aspekte schneidet der Biogasantrieb am besten ab. 
  • Die heutige Fahrzeit soll beibehalten werden. Die Fähren sollen nicht schneller als heute fahren. 
  • Der Halbstundentakt soll nur während der Sommersaison angeboten werden. Im Winter sollen die Fähren weiterhin im Stundentakt verkehren. 
  • Für die Betriebsaufnahme sollen zwei neue Fähren beschafft werden. Eine Fähre soll ausgemustert werden. Zwei alte Fähren sollen nur noch im Sommer und im Winter während der Revision der Gasfähren eingesetzt werden. Die letzte Dieselfähre soll 2035 durch eine Gasfähre ersetzt werden.

Seit Sommer 2020 haben die zuständigen Stellen des Kantons Thurgau und des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg über die Finanzierung der ungedeckten Betriebskosten eines saisonalen Halbstundentakts verhandelt, konnten jedoch keine Einigung erzielen. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hatte in Aussicht gestellt, sich finanziell an den Taktverdichtungen zu beteiligen, der Kanton Thurgau und das Bundesamt für Verkehr hätten aber mehr als die Hälfte der ungedeckten Betriebskosten des Gesamtverkehrs finanzieren müssen, was von Schweizer Seite abgelehnt wurde. Der deutschen Seite war es wiederum rechtlich und wirtschaftlich nicht möglich, in die Mitfinanzierung des heutigen Grundtakts einzutreten. Zusätzlich zu den Finanzierungsproblemen hat sich das Umfeld für einen Angebotsausbau inzwischen deutlich verschlechtert. Die Massnahmen gegen Covid-19 haben die Schifffahrtsunternehmen und den gesamten öffentlichen Verkehr hart getroffen. Wie sich die Nachfrage in der Schifffahrt und im grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehr entwickelt, ist mit viel mehr Unsicherheit verbunden als vor Covid-19. Die Planungsarbeiten für einen saisonalen Fährenhalbstundentakt Romanshorn – Friedrichshafen werden deshalb nicht weitergeführt.

Von allen drei Partien wird im Rahmen der guten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Verkehrsbereich aber weiterhin eine saisonale Taktverdichtung angestrebt. Sollten sich die genannten Rahmenbedingungen positiv verändern, könnten die Gespräche wieder aufgenommen werden.