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Gemeindeversammlungen durch Urnenabstimmungen

Um die politische Entscheidungsfähigkeit der Gemeinden und gleichzeitig die Rechte der Stimmberechtigten zu wahren, hat der Regierungsrat den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, Gemeindeversammlungen durch Urnenabstimmungen zu ersetzen. Der Beschluss war bis zum 4. Juli 2021 befristet. Nun hat der Regierungsrat beschlossen, die Frist für diese Möglichkeit bis zum 31. März 2022 zu verlängern. Im grössten Teil der Politischen Gemeinden, der Schulgemeinden und der Bürgergemeinden stehen in den kommenden Wochen und Monaten wiederum Gemeindeversammlungen an, insbesondere für das Budget 2022 und den Steuerfuss, in der Regel auch verbunden mit weiteren Traktanden. Aufgrund der nach wie vor bestehenden Pandemie-Situation wurde von diversen Gemeinden und auch von Stimmberechtigten die Erwartung geäussert, dass die Möglichkeit der Verschiebung von Gemeindeversammlungen an die Urne wiederum gewährt wird. Die Entscheidung, ob sie eine Gemeindeversammlung durchführen oder die Geschäfte an der Urne zur Abstimmung bringen wollen, ist nach wie vor den Gemeinden überlassen. Der Beschluss des Regierungsrats wird dem Grossen Rat zur nachträglichen Genehmigung unterbreitet.