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Regierungsrat will Energieversorgung im Auge behalten

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau sieht die Übertragung von öffentlichen Aufgaben des Fachbereichs Energie der wirtschaftlichen Landesversorgung teilweise kritisch. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt, müsse der unterschiedlichen Ausgangslage bei Elektrizität und (fossilem) Erdgas Rechnung getragen werden.

Der Bundesrat will der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid die Aufgabe übertragen, ein Monitoringsystem zur Beurteilung der Versorgungslage im Elektrizitätsbereich für die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) zu betreiben. Dazu hat er eine Anpassung der Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft (VOEW) in die Vernehmlassung geschickt. Im Bereich der Gasversorgung ist die Übertragung von öffentlichen Aufgaben an den Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) vorgesehen. Davon betroffen ist die Vorbereitung von Massnahmen der WL für den Fall einer schweren Erdgasmangellage infolge von Marktstörungen. Dazu will der Bundesrat eine neue Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Gaswirtschaft schaffen.

Für den Regierungsrat steht fest, dass aufgrund der Zustimmung des Stimmvolkes zur Energiestrategie 2050 sowie der Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens der Auftrag besteht, fossile Brenn- und Treibstoffe, die im Jahr 2020 rund 60 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs der Schweiz ausmachten, durch erneuerbare Energien zu ersetzen. Da fossile Heizungen vermehrt durch Wärmepumpen und Verbrennungsmotoren durch elektrische Antriebe ersetzt werden, erfolgt aktuell die Substitution von fossilen Energien meist durch Elektrizität. Damit trete aber das Thema der Stromversorgungssicherheit in den Vordergrund, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung. Denn es stelle sich die Frage, wie in der Schweiz in Zukunft der Strombedarf insbesondere im Winter abgedeckt werden solle.

Der Regierungsrat regt an, dieser unterschiedlichen Ausgangslage bei Elektrizität und (fossilem) Erdgas bei der wirtschaftlichen Landesversorgung Rechnung zu tragen. «Die beiden Verordnungsänderungen nehmen darauf leider keinen Bezug», hält er in seiner Vernehmlassungsantwort fest. Aufgrund der Ausgangslage sei es von Bedeutung, dass die Anstrengungen zur sicheren und nachhaltigen Versorgung mit Elektrizität verstärkt würden. Daher begrüsst er die Übertragung der zusätzlichen Monitoringaufgaben an die Swissgrid.

Die Übertragung von öffentlichen Aufgaben an den VSG sieht der Regierungsrat hingegen kritisch. Der Gasverbrauch soll gesenkt werden, aber das primäre Ziel des VSG sei der Verkauf von fossilem Erdgas. Daher bestehe ein potenzieller Interessenkonflikt. Zudem sei der Umstieg auf erneuerbare Energien ins Pflichtenheft des VSG aufzunehmen. Ausserdem beantragt der Regierungsrat, dass die Eigenversorgung mit Biogas explizit ins Pflichtenheft der Fachgruppe 2 (Angebotslenkung) aufgenommen wird und erwartet, dass der VSG sich aktiv für eine Steigerung des Eigenversorgungsgrads einsetzt.

Vernehmlassungsantwort wirtschaftliche Landesversorgung [pdf, 1.4 MB]