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Regierungsrat passt Tarifmodell im Asylwesen an

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das neue Tarifmodell Asylwesen Kanton Thurgau genehmigt. Als begleitende Massnahme plant er, eine Arbeitsgruppe mit Vertretern verschiedener beteiligter Institutionen einzusetzen, die die Einführung des Tarifs begleitet und die Angemessenheit der Tarifberechnung laufend überprüft.

Der Bund zahlt dem Kanton Thurgau für jede dem Kanton zugewiesene Person (Asylsuchende (AS), Flüchtlinge (FL) und vorläufig aufgenommenen Personen (VA)), die nicht erwerbstätig ist, während fünf oder sieben Jahren nach Asylgesuchstellung oder Einreise in die Schweiz quartalsweise eine Globalpauschale (GP). Für ausreisepflichtige Personen (AP) fliesst einmalig eine Nothilfepauschale (NP). Diese Pauschalen werden jährlich festgelegt. Mit diesen Geldern und einem allfälligen zusätzlichen Beitrag durch den Kanton Thurgau werden die Ausgaben im Bereich Unterbringung, Betreuung und Sozialhilfe in kantonalen Unterkünften sowie Staatsbeiträge an die Gemeinden bezahlt.

Per 1. Januar 2017 wurde im Kanton Thurgau das gegenwärtige Abgeltungssystem eingeführt. Ziele des aktuellen Systems sind es, dass einerseits durch eine Erwerbstätigkeit einer Person im Asylbereich der Anspruch der Gemeinde auf einen Staatsbeitrag aus der Globalpauschale GP1 oder GP2 für diese Person bestehen bleibt, sprich, dass die Gemeinden einen Anreiz dazu haben, dass die VA und FL erwerbstätig werden. Andererseits sollte das System einfach in der Umsetzung sein. Das aktuelle System hat seine Ziele erreicht und soll im Grundsatz beibehalten werden. In den vergangenen Jahren hat sich aber das Asylsystem mit der Asylgesetzrevision des Bundes per 1. März 2019 und der Integrationsagenda Schweiz weiterentwickelt, das hat Auswirkungen auf die Finanzierung. 

Mit dem neuen Tarifmodell Asylwesen Kanton Thurgau, das der Regierungsrat genehmigt hat, wird einerseits Transparenz geschaffen über die Berechnung der Staatsbeiträge an die Gemeinden aus der GP1 und GP2. Andererseits wird das Prinzip der Lastenteilung bei den Ausgaben für den Asylbereich zwischen den Ebenen Kanton und Gemeinden auf die ersten Monate der Personen des Asylbereichs im Kanton Thurgau ausgedehnt. Das neue Tarifmodell sieht vor, dass die GP des Bundes für die Finanzierung der Kosten des Kantons Thurgau für die vier Anspruchsgruppen VA, FL, und neu auch für ausreisepflichtige Personen (AP) und für unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) verwendet werden. Trotz der sinkenden GP des Bundes ist der Kanton bereit, die Tarife VA und FL der Gemeinden im Jahr 2022 mit rund 1.95 Millionen Franken aus Kantonsgeldern zu finanzieren, um die rückläufigen GP für die Gemeinden abzufedern.

Im Sinne der Lastenteilung auch nach der Finanzierung des Bundes übernimmt der Kanton Thurgau während weiterer fünf Jahre via Lastenausgleich Flüchtlinge 50 Prozent der ausgewiesenen Kosten für anerkannte Flüchtlinge mit Asylgewährung. Der Regierungsrat setzt zudem eine Arbeitsgruppe ein, in der das Sozialamt des Kantons Thurgau, das Migrationsamt, der Verband Thurgauer Gemeinden und die Thurgauische Konferenz für öffentliche Sozialhilfe vertreten sind. Die Arbeitsgruppe soll die Einführung des Tarifs begleiten und die Angemessenheit der Tarifberechnung laufend überprüfen und falls notwendig Änderungsanträge stellen.