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Der Thurgauer Pandemieplan tritt 2022 in Kraft

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Pandemieplan Thurgau genehmigt und per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Der Pandemieplan Thurgau ist schweizweit der erste, der die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) umsetzt, dass Pandemiepläne nicht nur auf Grippepandemien fokussieren sollen. Auch die detaillierte Risikomatrix hat Pioniercharakter.

Das Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz) schreibt vor, dass sowohl Bund als auch Kantone Vorbereitungsmassnahmen für Pandemiefälle treffen. Dazu gehört die Erarbeitung von Einsatz- und Notfallplänen, die als Grundlage für die Vorbereitung zur Bewältigung einer Pandemie in der Schweiz dienen. Vor knapp eineinhalb Jahren hat der Regierungsrat einer Projektorganisation den Auftrag erteilt, den kantonalen Pandemieplan neu zu erarbeiten. Unterstützt wurde die Projektgruppe von Thomas Zeltner, dem langjährigen Direktor des Bundesamts für Gesundheit. Von Juli bis September 2021 wurde ein externes Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Es gingen 26 Stellungnahmen ein. Die Projektorganisation hat die Stellungnahmen gesichtet und alle Änderungsvorschläge geprüft und teilweise übernommen.

Der Pandemieplan Thurgau wurde insgesamt als hilfreiches, wichtiges und wertvolles Instrument zur Pandemiebekämpfung beschrieben. Die Kernidee des universellen und partizipativen Ansatzes wurde ebenso begrüsst wie die Risikomatrix, mit der die ganzheitliche Betrachtungsweise und Bearbeitung zum Ausdruck kommt. Positiv bewertet wurde zudem die Kooperation mit den möglichen Institutionen, Stellen und Fachexperten. Hervorgehoben wurde weiter die Wichtigkeit der regelmässigen Überprüfung und Überarbeitung des Pandemieplans.

Der Thurgauer Pandemieplan ist schweizweit der erste, der die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) umsetzt, dass Pandemiepläne nicht nur auf Grippepandemien fokussieren sollen. Eine weitere Besonderheit ist die Risikomatrix. Diese schematische Darstellung der möglichen Übertragungswege von Mikroorganismen und der zugehörigen Schutzmassnahmen soll helfen, potenziell gefährliche Mikroorganismen – auch die, die noch nicht bis ins Detail erforscht sind – schnell einzuteilen und gesundheitsrelevante Schutzmassnahmen anzuordnen.

Der Pandemieplan Thurgau soll als praktisch orientiertes Dokument ein möglichst einfaches Instrument zur Pandemiebewältigung darstellen. Er orientiert sich dabei an den bereits bestehenden kantonalen Führungs- und Organisationsstrukturen und passt diese an die Besonderheiten von pandemischen Lagen an. Dabei will der Thurgau, ebenfalls als erster Kanton in der Schweiz, das «One-Health-Prinzip» umsetzen. Dieses bezeichnet den interdisziplinären Ansatz zur engen Zusammenarbeit zwischen Veterinär- und Humanmedizin. Diese Zusammenarbeit ist gerade in der Pandemie Voraussetzung für die Erhaltung und Förderung der Gesundheit von Mensch und Tier, für die Einsparung von Ressourcen und den Erhalt einer intakten Umwelt. Der Pandemieplan soll daher universell angewandt werden können. Im Hauptteil umfasst er verschiedene Handlungsfelder. Dazu gehören nebst der medizinischen Versorgung, den Schutzkonzepten- und Schutzmaterialen oder der Testung und Impfung insbesondere auch die mentale, soziale und psychische Gesundheit. Hinzu kommen Handlungsfelder wie die betriebliche Vorbereitung oder die Kommunikation.