Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Das Waldgesetz geht in die Vernehmlassung

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat einen Entwurf für die Änderung des Waldgesetzes in eine externe Vernehmlassung geschickt. Mit der Teilrevision werden drei Hauptziele verfolgt: Der Vollzug der Waldgesetzgebung soll gestärkt, die klimaorientierte Waldbewirtschaftung gefördert und Praxisänderungen, die sich im Laufe der Jahre entwickelt haben, sollen gesetzlich verankert werden.

Das Thurgauer Waldgesetz datiert vom 14. September 1994, die dazugehörige Verordnung vom 26. März 1996. Seit ihrem Erlass hat die kantonale Waldgesetzgebung mehrere punktuelle Änderungen erfahren, ausgelöst jeweils durch kantonale Projekte und Neuregelungen oder Änderungen des Bundesrechts. Die Waldgesetzgebung des Kantons Thurgau hat sich im Grundsatz bewährt. Gleichwohl haben sich in den vergangenen Jahren verschiedene Herausforderungen rund um den Wald akzentuiert. 

Unter anderem beschäftigen illegale Abfallablagerungen, abgestellte Geräte und Maschinen, unbewilligte Bauten und Anlagen oder Biker, die sich vermehrt abseits von Waldstrassen und -wegen bewegen, den Forstdienst zunehmend. Dabei hat sich gezeigt, dass das Instrumentarium des geltenden Rechts nicht ausreicht, um den Missständen wirksam entgegenzutreten. Für die Durchsetzung kantonaler Gebote und Verbote fehlen die nötigen gesetzlichen Grundlagen. Dieser Mangel stört nicht nur aus Sicht der Vollzugsbehörden, sondern führt auch zu einer Ungleichbehandlung all jener Menschen, die sich regelkonform verhalten. Künftig sollen daher bestimmte Organe des Forstdienstes die Kompetenz erhalten, Ordnungsbussen zu erteilen.

In weiteren Bereichen, namentlich bei der Ausrichtung von Beiträgen oder bei der Bewilligung von Holznutzungen, hat sich die Praxis im Laufe der Jahre entwickelt und ist durch das geltende Recht teilweise nicht mehr vollständig abgedeckt. Daher soll es diesbezüglich Änderungen geben.

Der Wald muss seine Funktion erfüllen können

Nebst der Stärkung des Vollzugs soll mit dem revidierten Gesetz die klimaorientierte Waldbewirtschaftung gefördert werden. Der Wald und seine Funktionen sind vom Klimawandel breit betroffen, sind doch aufgrund des Klimawandels vermehrt Extremereignisse wie Stürme und Trockenheit sowie weitere schädigende Einflüsse zu erwarten. Gefahren wie Waldbrände oder Schäden durch Insekten nehmen zu. Um stabile und auf die künftigen Standortbedingungen abgestimmte Bestände zu entwickeln, muss bereits heute die Widerstands- und Anpassungsfähigkeit des Waldes durch gezielte Waldpflege erhöht werden. In Anbetracht der zu erwartenden klimatischen Entwicklungen beauftragt der Bund die Kantone, präventive Massnahmen zu ergreifen, die den Wald darin unterstützen, seine Funktion auch unter veränderten Klimabedingungen nachhaltig erfüllen zu können.

Dem Auftrag des Bundes will der Regierungsrat durch einzelne Gesetzesanpassungen Rechnung tragen. Um den Anliegen, die aus dem fortschreitenden Klimawandel erwachsen, das nötige Gewicht zu verleihen, sollen Finanzhilfen im Bereich des Waldbaus in Zukunft nur mehr für Massnahmen ausgerichtet werden, welche die Regeln des naturnahen Waldbaus nachweislich beachten und zugleich den sich verändernden klimatischen Bedingungen Rechnung tragen.

Die Vernehmlassung dauert bis am 2. Mai 2022. Eingeladen wurden unter anderem die Politischen Gemeinden, die im Grossen Rat vertretenen Parteien sowie verschiedene weitere Körperschaften, Vereine oder Verbände. Die Vernehmlassung wird digital durchgeführt. Unter https://e-vernehmlassungen-dbu.tg.ch können Stellungnahmen papierlos und einfach erfasst werden.