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Kanton und Gemeinden verstärken die Zusammenarbeit in der Digitalisierung

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das Konzept für die Zusammenarbeit in der Digitalisierung zwischen den Gemeinden und dem Kanton Thurgau (eTG) zur Kenntnis genommen und die finanzielle Beteiligung genehmigt.

Die Digitalisierung verändert die öffentliche Verwaltung massgeblich. Der Regierungsrat geht die Veränderungen aktiv an. Die im Jahr 2020 erarbeitete Strategie Digitale Verwaltung Thurgau ist verbindlich für die gesamte Verwaltung des Kantons Thurgau, blickt aber darüber hinaus und erwähnt auch den Einbezug des Verbandes Thurgauer Gemeinden (VTG), des Verbandes Thurgauer Schulgemeinden (VTGS) und des Vereins Smarter Thurgau. Aus Kundensicht sind durchgängige, behörden-übergreifende Prozesse anzustreben, wobei aber in manchen Gemeinden die fachlichen und finanziellen Ressourcen fehlen. Deshalb hat der Regierungsrat im November 2020 eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des VTG und Mitarbeitenden aus der kantonalen Verwaltung beauftragt, ein Konzept für die Zusammenarbeit in eGovernment und Digitalisierung zwischen den Gemeinden und dem Kanton Thurgau zu erarbeiten.

Dieses Konzept liegt nun vor, der Regierungsrat hat es zur Kenntnis genommen. Die Arbeitsgruppe und der Vorstand des VTG empfehlen, eine konsensorientierte, paritätische Trägerschaft für e-Projekte nach dem Vorbild des GIS Verbund Thurgau (GIV) aufzubauen. Die paritätische Trägerschaft unter dem Namen eTG orientiert sich in der Struktur am Modell des Kantons Aargau. Grundlage ist ein Rahmenvertrag zwischen dem Kanton und den beteiligten Organisationen. Das oberste Steuerungsorgan der Trägerschaft eTG ist die Politische Steuerung. Sie ist paritätisch besetzt und ihr obliegt die strategische Führung. Die operative Führung liegt in den Händen einer Fachstelle.

Digitalisierungsprojekte, die ausschliesslich die kantonale Verwaltung oder die Gemeinden betreffen, werden nicht durch die Trägerschaft eTG gesteuert, sondern durch die bereits vorhandenen Gremien. Für die finanzielle Grundausstattung des Aufbaus und des Managements des Projektportfolios und der Digitalisierungsroadmap von eTG sowie für den Betrieb der Fachstelle eTG wird ein jährlich wiederkehrender Pro-Kopf-Beitrag vorgeschlagen. Zum Start von eTG wird eine paritätische Finanzierung für Kanton und Gemeinden mit einem «Digitalisierungs-Zweifränkler» (50 Prozent Gemeinden / 50 Prozent Kanton mit je 1 Franken pro Einwohnerin oder Einwohner) vorgeschlagen. Der Regierungsrat hat diese finanzielle Beteiligung genehmigt.

Nun wird der Rahmenvertrag zwischen dem Kanton und den beteiligten Organisationen erarbeitet und dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt. Im April 2022 stimmt die Delegiertenversammlung des VTG über das Konzept eTG und den damit verbundenen Rahmenvertrag ab. Anschliessend wird der VTG mit den interessierten Gemeinden eine Leistungsvereinbarung abschliessen. So kann die Fachstelle eTG im Herbst 2022 ihre Arbeit aufnehmen.