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Regierungsrat will keine Überregulierung für Sportvereine

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die Änderung der Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsverordnung) – unabhängige nationale Meldestelle des Schweizer Sports grundsätzlich. Allerdings stelle sie diverse Sportorganisationen vor grosse Herausforderungen, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort.

Mit einer Anpassung der Sportförderungsverordnung will der Bund festlegen, welchen minimalen Anforderungen die Anstrengungen von Sportorganisationen zugunsten des fairen und sicheren Sports künftig zu genügen haben, wenn sie Finanzhilfen des Bundes beanspruchen wollen. 

Der Regierungsrat begrüsst die neuen Bestimmungen betreffend die Verankerung der nationalen Anlauf- und Meldestelle für Missbrauchsfälle im Sport grundsätzlich, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport. Die Vorlage stelle indes auch neue Anforderungen an die gute Organisation und Führung von Sportorganisationen, wie eine ausgewogene Geschlechterverteilung in Leitungsorganen, Vorgaben zur Schaffung von Transparenz in Finanzfragen und Amtszeitbeschränkungen, die Schaffung von Mitbestimmungsrechten für Direktbetroffene sowie Massnahmen des Datenschutzes. Diese hohe Reglementierungsdichte bei der Organisation und Führung von Sportorganisationen stelle insbesondere kleinere Sportorganisationen vor grosse Herausforderungen und belaste das Ehrenamt.

Zudem hält der Regierungsrat fest, dass die vorgeschlagenen Änderungen, anders als im erläuternden Bericht dargelegt, Auswirkungen auf die Kantone haben. In verschiedenen Bereichen (zum Beispiel in der Nachwuchsförderung) werden Förderbeiträge der Kantone gekoppelt an Bundesbeiträge ausgerichtet. Daher stünden Kantone bei allfälligen Sanktionen durch den Bund im Zugzwang.

Vernehmlassungsantwort Änderung der Sportförderungsverordnung [pdf, 1.2 MB]