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Regierungsrat hat Vorbehalte zum Gesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit der Stossrichtung eines neuen Bundesgesetzes über die Mobilitätsdateninfrastruktur einverstanden. Gegen die Vorlage bestehen aus seiner Sicht aber staatsrechtliche und datenschutzrechtliche Vorbehalte, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort.

Der Bundesrat will ein neues Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG) einführen. Die Schaffung dieser staatlichen Dateninfrastruktur mit den Hauptbestandteilen Nationale Datenvernetzungsinfrastruktur Mobilität (NADIM) und Verkehrsnetz CH soll die Nutzung von Mobilitätsdaten und die Vernetzung von Mobilitätsangeboten erleichtern und damit einen Beitrag für ein effizientes Mobilitätssystem der Schweiz leisten.

Der Regierungsrat hat grundsätzlich Verständnis für das Anliegen und begrüsst es auch, dass der Bund eine zentrale Rolle einnehmen will. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation schreibt, lehnt er die Vorlage in der vorgelegten Form dennoch ab. Gegen die Vorlage bestehen aus seiner Sicht sowohl staatsrechtliche als auch datenschutzrechtliche Vorbehalte. Mit dem MODIG würden Unmengen von Daten gesammelt. Dafür brauche es eine Grundlage in der Bundesverfassung. «Bevor ein entsprechendes Gesetz erlassen wird, ist deshalb eine genügende Verfassungsgrundlage zu schaffen», schreibt der Regierungsrat. Zudem äussert er datenschutzrechtliche Bedenken. Sowohl im vorgelegten Gesetzesentwurf als auch im erläuternden Bericht habe der Datenschutz nicht das nötige Gewicht und es blieben wichtige Fragen offen. 

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