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Regierungsrat lehnt den Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter ab

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt den Vorentwurf zur Änderung des Erwerbsersatzgesetzes und weiterer Erlasse aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht ab. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt, dürfe die Mutter- und Vaterschaftsentschädigung nicht zweckentfremdet werden.

In Umsetzung einer parlamentarischen Initiative hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates einen Vorentwurf zur Änderung des Erwerbsersatzgesetzes und weiterer Erlasse verabschiedet. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung soll neu ein Urlaub für den hinterbliebenen Elternteil gewährt werden, wenn der andere Elternteil kurz nach der Geburt des Kindes stirbt. Ein gesetzlich geregelter Urlaub soll erlauben, dass der hinterbliebene Elternteil familiäre Aufgaben wahrnehmen kann, ohne dass er seine Erwerbstätigkeit aufgeben muss. Der Urlaub für den hinterbliebenen Elternteil soll wie der Mutterschafts- und der Vaterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung entschädigt werden. Auch sonst wird an die Regelungen für die Mutter- beziehungsweise die Vaterschaftsentschädigung angeknüpft. 

Der Regierungsrat lehnt die Vorlage aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht ab. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates schreibt, würde durch die vorgeschlagene Erweiterung eine Entfremdung stattfinden. Zwar würde der Regierungsrat eine einfach umsetzbare Lösung begrüssen. Dadurch dürfe aber die Mutter- und Vaterschaftsentschädigung nicht zweckentfremdet werden. Sofern der hinterbliebene Elternteil Anspruch auf zusätzliche bezahlte Urlaubstage erhalten sollte, könnte dieser technisch dem Abrechnungssystem des Mutter- und Vaterschaftsurlaubs angeschlossen werden. Er müsste von diesem gesetzlich aber klar zu trennen sein.

Vernehmlassungsantwort Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter [pdf, 1.1 MB]

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