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Finanzhaushaltsgesetz geht in den Grossen Rat

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Botschaft der Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Der Regierungsrat will damit das Mustergesetz der Finanzdirektorenkonferenz weitgehend übernehmen sowie Praxisänderungen der vergangenen Jahre gesetzlich verankern und damit Rechtsunsicherheiten beseitigen.

Das geltende Gesetz über den Finanzhaushalt des Staates entstand 2011 mit der Einführung des harmonisierten Rechnungsmodells (HRM2) für die Kantone und Gemeinden, das gesamtschweizerisch eine Reform bei der Rechnungslegung einleitete. Parallel zum finanztechnischen Teil wurden im Kanton Thurgau betriebswirtschaftliche Aspekte wie das Controlling gesetzlich verankert, das Landkreditkonto aufgenommen, die Ausgabenstabilisierung und das Haushaltsgleichgewicht als Führungsinstrument für eine nachhaltige Ausgabenpolitik institutionalisiert, das interne Kontrollsystem eingeführt sowie verschiedene Präzisierungen vorgenommen.

In den vergangenen zehn Jahren hat sich das Gesetz aus finanzieller Sicht bewährt. Die Staatsrechnung weist heute eine hohe Transparenz aus. Die Rechnungsabschlüsse der vergangenen Jahre fielen bis auf wenige Ausnahmen gut bis sehr gut aus. Das Eigenkapital konnte dank ausserordentlichen Zuflüssen deutlich gestärkt und der Kanton hat heute keine Schulden. Der achtjährige Durchschnitt des Selbstfinanzierungsgrades liegt mit 229 % auf einem sehr hohen Niveau. Die finanzielle Situation des Kantons Thurgau kann damit als grundsolide bezeichnet werden.

In der finanztechnischen und buchhalterischen Umsetzung von HRM2 hat sich jedoch gezeigt, dass verschiedenste Sachverhalte auf Gesetzesebene zu wenig konkretisiert wurden. Damit bestehen in der Auslegung von HRM2 immer wieder Rechtsunsicherheiten. Das von den Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren verabschiedete Handbuch zu HRM2 enthält ein Mustergesetz, das die Fachempfehlungen stringent auf Gesetzesebene umsetzt. Mit der Totalrevision des FHG wird grösstmehrheitlich das Mustergesetz übernommen und mit den bewährten betriebswirtschaftlichen Regelungen des geltenden Gesetzes ergänzt.

Die Totalrevision wird begrüsst

Der Regierungsrat hat die Botschaft zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Von April bis Juli 2021 wurde ein externes Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Insgesamt gingen 43 Stellungnahmen ein. Die Totalrevision wurde von den Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmern mehrheitlich begrüsst. Die Übernahme des Mustergesetzes zu HRM2 wird als sinnvoll anerkannt. Der vorliegende Gesetzesentwurf wurde aber in einigen Punkten angepasst. Unter anderem wurde die Kompetenz für die Verwendung des Ertragsüberschusses neu explizit im Gesetz geregelt, die Vorfinanzierungen sind neu gesetzlich verankert, die Führung von Beteiligungen wurde präzisiert oder der Geschäftsverkehr der Finanzkontrolle wurde präzisiert. 

Das totalrevidierte Gesetz ist in acht Kapitel aufgebaut. Die acht Kapitel sind: Allgemeine Bestimmungen, Gesamtsteuerung des Finanzhaushaltes, Kreditrecht, Rechnungslegung, Finanzielle Führung, Finanzstatistik, Organisation des Finanzwesens und Finanzkontrolle. Das Mustergesetz sieht keine Bestimmungen zur Finanzkontrolle vor. Das Kapitel acht ist deshalb dem Mustergesetz für die Finanzkontrolle entnommen. Mit der Totalrevision soll der Gesetzestitel auf Finanzhaushaltsgesetz verkürzt werden und damit sprachlich einfacher anwendbar sein. Die Verordnung des Regierungsrates zum Finanzhaushalt wird ebenfalls vollständig überarbeitet. Sie wird deutlich schlanker, da mit der Totalrevision des FHG bereits viele Themen auf Gesetzesebene geregelt werden.

Nachtragskredit beantragt

Nebst dem totalrevidierten Gesetz über den Finanzhaushalt des Staates hat der Regierungsrat zuhanden des Grossen Rates auch die Botschaft zum Nachtragskredit 2022 betreffend Rüstfahrzeug für den Ölwehrstützpunkt Romanshorn über 250'000 Franken verabschiedet. Die Lieferung für den Ersatz eines Rüstfahrzeuges erfolgte nicht wie vorgesehen im Jahr 2021. Der Hauptgrund für den Lieferverzug ist auf Lieferengpässe bei den Unterlieferanten des Herstellers aufgrund von Covid-19 zurückzuführen. Die Lieferung ist nun für das Jahr 2022 vorgesehen, daher hat der Regierungsrat den Nachtragskredit beantragt.

Botschaft Finanzhaushalt [pdf, 619 KB]

Botschaft Nachtragskredit  [pdf, 77 KB]