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Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden bei der Digitalisierung

Der Regierungsrat hat den Rahmenvertrag über die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Thurgau und dem Verband Thurgauer Gemeinden (VTG) im Bereich eGovernment und Digitalisierung (eTG) genehmigt. eTG ist eine konsensorientierte, paritätische Trägerschaft für e-Projekte. Die Trägerschaft unter dem Namen eTG orientiert sich in der Struktur am Modell des Kantons Aargau. Grundlage ist ein Rahmenvertrag zwischen dem Kanton und den beteiligten Organisationen. Das oberste Steuerungsorgan der Trägerschaft eTG ist die Politische Steuerung. Sie ist paritätisch besetzt und ihr obliegt die strategische Führung. Die operative Führung liegt in den Händen einer Fachstelle. Für die finanzielle Grundausstattung des Aufbaus und des Managements des Projektportfolios und der Digitalisierungsroadmap von eTG sowie für den Betrieb der Fachstelle eTG wird ein jährlich wiederkehrender Pro-Kopf-Beitrag erhoben. Es handelt sich dabei um eine paritätische Finanzierung von Kanton und Gemeinden mit einem «Digitalisierungs-Zweifränkler» (50 Prozent Gemeinden / 50 Prozent Kanton mit je 1 Franken pro Einwohnerin oder Einwohner der teilnehmenden Gemeinden).