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Firmen können Bewilligungen für Grenzgänger online beantragen

Ab sofort können Thurgauer Firmen Gesuche für Grenzgängerinnen und Grenzgänger online abwickeln. Neben den Zürcher Firmen sind sie damit die ersten in der Schweiz, die von dieser Vereinfachung profitieren.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) betreibt für Unternehmen den Online-Schalter EasyGov.swiss. Dieser wird laufend ausgebaut. Neustes Angebot ist die Online-Abwicklung von Grenzgängergesuchen für Personen aus der EU oder der EFTA. Es wurde im Rahmen eines Pilotprojektes des SECO mit den Kantonen Thurgau und Zürich erarbeitet. Firmen in diesen Kantonen profitieren nun als erste davon, dass sie die Unterlagen nicht mehr ausdrucken und per Post dem kantonalen Migrationsamt schicken müssen, sondern elektronisch über die Plattform des SECO www.easygov.swiss einreichen können.

Im Kanton Thurgau waren Ende März 2022 6'921 gültige Grenzgängerbewilligungen (G-Ausweis) im Umlauf, 5'775 davon wurden allein an Staatsangehörige von Deutschland vergeben. Jährlich vom Migrationsamt bearbeitet werden im Durchschnitt rund 4'500 Arbeitspendenzen für Grenzgängerbewilligungen (Erteilung, Verlängerung, Arbeitgeberwechsel). Neu erteilt in den letzten zwölf Monaten bis Ende März 2022 wurden 1'368 Grenzgängerbewilligungen. Die elektronische Verarbeitung und Nutzung von EasyGov.swiss rationalisiert die Abläufe und entspricht der Forderung in den Regierungsrichtlinien 2020-2024 nach einem Ausbau der Digitalisierung. 

Mit dem Start des neuen Online-Angebots hat das Migrationsamt seine Webseite aktualisiert. Auf https://migrationsamt.tg.ch/einreise-und-aufenthalt.html/11463 finden Firmen rechts den Button «EasyGov» und können dort die Rubrik «Ausländerrechtliche Meldungen und Bewilligungen» anklicken.  
 

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