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Regierungsrat passt Aufnahmeverfahren an die höheren Schulen an

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat vier Verordnungsänderungen im Bildungswesen genehmigt. Neu geregelt wird unter anderem die Aufnahmeprüfung an die Maturitäts- und Fachmittelschulen sowie an die Berufsmaturitätsschulen, es erfolgt eine Harmonisierung.

Eine Untersuchung im Jahr 2016 im Auftrag der Rektorenkonferenz der Mittelschulen ist der Frage nachgegangen, welche Indikatoren am besten geeignet sind, den Schulerfolg am Gymnasium zu prognostizieren. Untersucht wurde der Prognosewert der mündlichen und schriftlichen Aufnahmeprüfungen, der Empfehlungen der Sekundarschulklassenlehrpersonen sowie der Sekundarschulnoten. Dabei zeigte sich, dass die Sekundarschulnoten den Schulerfolg im ersten Gymnasialjahr am besten voraussagen, gefolgt von schriftlicher Prüfung und Empfehlung. Zudem stellte sich heraus, dass die mündlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik keinen Prognosewert haben. Die Mittelschulstrategie vom 15. August 2017 nahm diesen Punkt auf und sah vor, das Aufnahmeverfahren in die Maturitäts- und Fachmittelschulen anzupassen. Anschliessend wurden verschiedene Vorschläge gemacht und in den Bildungsverbänden diskutiert.

Gestützt auf die Diskussionen und Empfehlungen hat der Regierungsrat nun die Änderung der Verordnung über die Aufnahme in die Maturitätsschulen sowie in die Fach- und Handelsmittelschule, die Änderung der Verordnung über die Berufsmaturität an den Berufsfachschulen, die Änderung der Verordnung über die Maturitätsabteilung an den thurgauischen Kantonsschulen und die Änderung der Verordnung über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der thurgauischen Kantonsschulen genehmigt. Künftig werden für die drei Schultypen Gymnasium, Fachmittelschule (FMS) und die Berufsmaturitätsausbildung (BM 1) das praktisch gleiche Aufnahmeverfahren gelten.

Im Vergleich zum geltenden Aufnahmeverfahren gibt es einige Änderungen. Neu werden nur noch schriftliche Prüfungen in Deutsch und Mathematik durchgeführt, die schriftliche Französischprüfung entfällt. Die Bestehensgrenzen bei Kandidatinnen und Kandidaten mit einer Empfehlung aufgrund eines optimierten Beurteilungsbogens werden angepasst. Wer die schriftliche Prüfung (unter Berücksichtigung der Empfehlung) bestanden hat, wird aufgenommen. Eine mündliche Prüfung muss nur absolvieren, wer in der schriftlichen Prüfung nicht besteht und einen ungerundeten Notendurchschnitt von mindestens 3.5 aufweist. Die mündliche Prüfung wird auf Französisch abgelegt. An den Mittelschulen soll dabei auch die Auftritts- und Kommunikationskompetenz der Schülerinnen und Schüler geprüft werden. Das Aufnahmeverfahren zur BM 1 erfolgte schon bisher nur schriftlich. Analog zu den Mittelschulen wird Französisch neu mündlich geprüft, falls die schriftliche Prüfung nicht bestanden wurde. Ausserdem werden die Promotionsbestimmungen für die gymnasiale Maturitätsschule und die FMS nach dem ersten Semester geändert.

Mit dem Wegfall der schriftlichen Französischprüfung und der mündlichen Prüfungen in Deutsch und Mathematik fallen die Erstellungs- und Durchführungskosten für diese Prüfungen sowie die Kosten für die Stellvertretungen der Expertinnen und Experten aus den Sekundarschulen weg. Die Einsparungen betragen rund 45'000 Franken pro Jahr. Bei den Berufsmaturitätsschulen gleichen sich die Einsparungen und Mehraufwände der Prüfungskosten in etwa aus. Zum einen fallen die schriftlichen Französischprüfungen weg, zum anderen ist neu mit wenigen mündlichen Prüfungen auf Französisch zu rechnen.