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Zwölf Gemeinden leisten finanziellen Beitrag an die Kantonsbibliothek

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die jährlichen Beiträge der Politischen Gemeinden an die Kantonsbibliothek für die Jahre 2023 bis 2025 festgelegt. Beiträge leisten müssen jene zwölf Gemeinden, aus denen mehr als vier Prozent der Wohnbevölkerung die Kantonsbibliothek benutzen.

Zwölf Gemeinden sind in den Jahren 2023 bis 2025 gesetzlich dazu verpflichtet, sich an der Finanzierung der Kantonsbibliothek in Frauenfeld zu beteiligen. Der grösste Zahler ist und bleibt die Standortgemeinde Frauenfeld. Diese muss in den kommenden drei Jahren einen Beitrag von 284'074 Franken leisten. Den kleinsten Beitrag leistet Hüttlingen mit 8'580 Franken. Bei den anderen Gemeinden handelt es sich um Felben-Wellhausen, Gachnang, Herdern, Hüttwilen, Müllheim, Pfyn, Stettfurt, Thundorf, Uesslingen-Buch und Warth-Weiningen.

Beitragspflichtig sind alle Politischen Gemeinden, aus denen mehr als vier Prozent der Wohnbevölkerung die Kantonsbibliothek benutzen. Aktive Benutzerin oder Benutzer ist, wer mindestens einmal im Jahr ein Medium entliehen hat. Die Bestimmungen legen weiter fest, dass die Beiträge der Gemeinden alle drei Jahre auf der Grundlage der durchschnittlichen Einwohner- und Benutzungszahlen der vorangegangenen drei Jahre festgelegt werden. Der Beitrag setzt sich aus einem Sockel- und einem Benutzungsbeitrag zusammen. Der Sockelbeitrag richtet sich nach der Einwohnerzahl, der Benutzungsbeitrag nach der Zahl der Benutzerinnen und Benutzer der Kantonsbibliothek.