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Regierungsrat unterstützt die Berichterstattung für Klimabelange

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit dem Entwurf der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange grundsätzlich einverstanden. In seiner Vernehmlassungsantwort regt er aber unter anderem an, Angaben zur Anzahl und Grösse der betroffenen Unternehmen zu machen und die Verordnung strukturell zu überarbeiten.

Die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» verlangte vom Bund, gesetzliche Vorgaben für die Wirtschaft zu erlassen. Schweizer Unternehmen hätten verpflichtet werden sollen, bei ihren Aktivitäten die Menschenrechte und den Umweltschutz auch im Ausland zu respektieren. Die Volksinitiative enthielt im wesentlichen drei Forderungen: eine Sorgfaltsprüfung (due diligence) für grosse Schweizer Unternehmen hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstössen in ihrer weltweiten Geschäftstätigkeit, eine Berichterstattungspflicht über die Sorgfaltsprüfung sowie eine Haftungsregelung mit der Möglichkeit der Entlastung durch Sorgfaltsbeweis. Die Volksinitiative wurde am 29. November 2020 abgelehnt. Im August 2021 hat der Bundesrat aber entschieden, mittels einer separaten Vollzugsverordnung diese Berichterstattungspflichten bezüglich Klimabelange zu präzisieren und anhand der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures umzusetzen.

Der Regierungsrat begrüsst den Entwurf des Bundes im Grundsatz. In seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Finanzdepartement fordert er aber, dass Angaben zur Anzahl und Grösse der von dieser Verordnung und somit der Klimaberichterstattung betroffenen Unternehmen gemacht werden. «Es empfiehlt sich, solche Angaben auch hinsichtlich Transparenz und Planungssicherheit für Unternehmen zu veröffentlichen. Gleiches empfiehlt sich für die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Unternehmen der Berichterstattungspflicht unterliegt», schreibt der Regierungsrat. Zudem erachtet er es als sinnvoll, die mit der neuen Verordnung vorgesehene Pflicht zur Klimaberichterstattung rasch auf weitere Unternehmen (z.B. Pensionskassen) und in umweltsensiblen Sektoren tätige KMU auszudehnen. Werde dies angekündigt, könnten sich Unternehmen frühzeitig mit ihrer Exposition gegenüber Klimarisiken und der Wirkung ihrer Tätigkeiten auf das Klima auseinandersetzen und die Transformation zu einer Netto-Null-Wirtschaft geordnet angehen. Weiter müsse die Verordnung an die EU-Gesetzgebung angelehnt werden.

Ausserdem hält der Regierungsrat den Verordnungsentwurf für schwer verständlich und schlägt eine strukturelle Überarbeitung vor. So schlägt er vor, die Bestimmungen über die Auswirkungen des Klimawandels auf Unternehmen (Risiken) strukturell von jenen der Auswirkungen der Unternehmenstätigkeiten auf das Klima (Wirkung) zu trennen. Um die Verordnung adäquat anzuwenden und die Umsetzung sicherzustellen, würden verständliche Vollzugshilfen und standardisierte Reporting-Templates den betroffenen Unternehmen helfen. Zudem enthalte die Vorlage nur wenige klare und detaillierte Vorgaben, wie sich die Klimaberichterstattung konkret gestalte.

Vernehmlassungsantwort Klimabelange [pdf, 2.7 MB]