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Gesundheitsgesetz geht in die Vernehmlassung

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Teilrevision des Gesetzes über das Gesundheitswesen, die Totalrevision der Verordnung über Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie die Teilrevision der Verordnung betreffend Heilmittel (Heilmittelverordnung) in eine externe Vernehmlassung gegeben. Mit den Revisionen sollen primär die kantonalen Regelungen zu den Berufen des Gesundheitswesens ans geänderte Bundesrecht angepasst werden.

Auf Bundesebene wurde betreffend die universitären Berufe des Gesundheitswesens per 1. Februar 2018 das Medizinalberufegesetz revidiert. Zudem wurde zugunsten einer einheitlichen Gesetzgebung in Bezug auf die nicht-universitären Gesundheitsberufe per 1. Februar 2022 das neue Gesundheitsberufegesetz und dessen Ausführungsbestimmungen in Kraft gesetzt. Das Gesetz legt im Interesse der öffentlichen Gesundheit einheitliche Standards für die Ausbildung und die eigenverantwortliche Berufsausübung der Gesundheitsberufe fest. Für die Ausübung eines Gesundheitsberufes in eigener fachlicher Verantwortung bedarf es einer Bewilligung des Kantons. Die Kantone haben zudem die Möglichkeit, im Gesundheitsberufegesetz nicht normierte Gesundheitsberufe als sogenannte weitere kantonale Gesundheitsberufe im kantonalen Recht einer Bewilligungspflicht zu unterstellen.

Die Voraussetzungen zur Ausübung eines universitären oder nicht-universitären Berufs des Gesundheitswesens sind gegenwärtig im kantonalen Gesundheitsgesetz, in der Verordnung über Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens und Verordnung des Regierungsrates betreffend Heilmittel geregelt. Aufgrund des revidierten Medizinalberufegesetzes und des neuen Gesundheitsberufegesetzes sind verschiedenen Bestimmungen des kantonalen Gesundheitsrechts anzupassen oder zu streichen, um die kantonalen Bestimmungen in Einklang mit dem Bundesrecht zu bringen. Die vorgeschlagene Revision hat eine klare Regelungsstruktur für Medizinalberufe (universitäre Berufe), Gesundheitsberufe (nicht-universitäre Berufe) und weitere kantonale Gesundheitsberufe (nicht-universitäre Berufe) zum Ziel, indem die kantonal zu regelnden Aspekte betreffend Medizinalberufe und eidgenössische Gesundheitsberufe zentral im Gesundheitsgesetz normiert werden. Für die kantonalen Gesundheitsberufe sollen die Grundzüge im Gesundheitsgesetz und die Detailbestimmungen in einer neuen Gesundheitsberufeverordnung geregelt werden. Im Zuge der Revisionen sollen zudem verschiedene Bestimmungen präzisiert sowie einige Bereinigungen aufgrund der seit 1. April 2022 geltenden neuen Veterinärgesetzgebung vorgenommen werden.

Durch die vorliegenden Revisionen entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Kanton und die Gemeinden. Vielmehr geht der Regierungsrat aufgrund der erhöhten Rechtssicherheit von weniger Rückfragen aus, was den administrativen Aufwand für den Kanton und die Antragstellerinnen und Antragsteller reduzieren und dadurch tendenziell zu weniger Gerichtsverfahren führen wird. 

Aufgrund des inneren Zusammenhangs wird eine gemeinsame Vernehmlassung zu den drei Erlassen, also auch den beiden Verordnungen, durchgeführt. Die Vernehmlassung dauert bis am 31. Oktober 2022. Die Inkraftsetzung aller Erlasse ist per 1. Januar 2024 vorgesehen. Sämtliche Unterlagen finden sich auf vernehmlassungen.tg.ch.