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Wasserentnahmeverbot im Kanton Thurgau

Seit Beginn des Jahres hat es zu wenig geregnet und in den vergangenen Wochen hat sich das Wasserdefizit im Kanton Thurgau verschärft. Deshalb hat das Departement für Bau und Umwelt entschieden, Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern zu verbieten, ausgenommen sind der Bodensee, der Hüttwilersee, der Rhein sowie das Grund- und Quellwasser. Das Verbot tritt ab Freitag, 22. Juli 2022 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

Die Niederschläge im Monat Juni konnten das Niederschlagsdefizit seit Jahresbeginn nicht kompensieren. Gesamthaft liegen die Niederschläge seit Jahresbeginn um ein Drittel unter der Norm. Entsprechend wenig Wasser führen die Thurgauer Fliessgewässer. Die Hitzewellen im Juni und Juli sowie das Ausbleiben von langanhaltenden ergiebigen Niederschlägen haben das Wasserdefizit im Kanton Thurgau weiter verschärft. Der Wasserstand des Bodensees liegt rund 80 Zentimeter unter der Norm. Auch weitere Seen und Weiher haben sehr tiefe Wasserstände. Ausschlaggebend für ein Wasserentnahmeverbot ist die Messung der Abflusswerte der Oberflächengewässer (Q347-Bestimmung). Alle elf Pegelstationen im Kanton Thurgau mit Niedrigwasserstatistik unterschreiten den Grenzwert.

Wasserentnahmeverbot gilt per 22. Juli 2022

Deshalb hat das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau entschieden, ein Verbot für die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern zu erlassen. Dieses Verbot gilt nicht nur für Bäche, Flüsse und natürliche Weiher, sondern auch für künstliche und bewirtschaftete Weiher wie Mühleweiher, Fischaufzuchtteiche und der Wasserkraftnutzung dienenden Kanäle. Das Verbot tritt ab Freitag, 22. Juli 2022 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

Entnahmen aus Bodensee, Hüttwilersee und Rhein möglich

Vom Verbot ausgenommen sind diejenigen Wasserentnahmen für Bewässerungen, die Wasser aus Oberflächengewässern beziehen, die noch über genügend Wasserreserven verfügen. Dies sind zurzeit der Bodensee (Obersee, Untersee, Seerhein), Hüttwilersee und der Rhein. Ebenfalls können Wasserentnahmen aus dem Grundwasser oder aus Quellen bis auf weiteres zugelassen werden.

Zur Entspannung lang andauernde Niederschläge nötig

Die Wetterprognose geht bis Ende Juli / Anfangs August von einer überwiegend sonnigen, heissen und stabilen Wetterlage ohne nennenswerte Niederschläge aus. Zur Normalisierung der Abflussverhältnisse in den Oberflächengewässern sind ausgiebige und lang andauernde Niederschläge in den kommenden Wochen notwendig. Für die zweite Jahreshälfte ist sonst mit einer kritischen Situation für Quellerträge und für die Oberflächengewässer zu rechnen.
 

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