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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet erlassen

Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der absehbaren Wetterentwicklung im Kanton Thurgau hat das Departement für Bau und Umwelt mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe erlassen. Die Waldbrandgefahr wird auf Stufe vier «grosse Gefahr» gesetzt. Für das ganze Kantonsgebiet gilt zudem bis auf Weiteres ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken.

Die wenigen Regentropfen, die auf das Kantonsgebiet gefallen sind, konnten nicht zur Beruhigung der aktuellen Trockenheitssituation im Kanton Thurgau beitragen. Der Oberboden in den Wäldern, aber auch die Wiesen und Äcker sind sehr trocken. Die Bäume in den Wäldern zeigen Stresssymptome, werfen Früchte ab und ihre Blätter verfärben sich aufgrund der Trockenheit. Laut Wetterprognosen soll es bis in den August heiss und trocken bleiben. 

Die für diese Jahreszeit aussergewöhnliche Trockenheit und die damit verbundenen Gefahren verlangen besondere Massnahmen. Die im Normalfall allgemein üblichen Sorgfaltspflichten in der derzeitigen Situation genügen nicht mehr. Es gilt deshalb ein vorübergehendes Verbot für das Entfachen von Feuern oder das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Rauchwaren im Wald und im Umkreis von 200 Metern um die Wälder. Gleichzeitig gilt auch ein allgemeines Verbot für das Abrennen von Feuerwerken auf dem ganzen Kantonsgebiet. Die Massnahmen treten per sofort in Kraft und gelten bis auf Widerruf. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung können mit Bussen bestraft werden. 

Alle Informationen zum Thema Trockenheit im Kanton Thurgau sind im Fachdossier Trockenheit auf www.tg.ch/trockenheit zusammengefasst. Das Fachdossier wird laufend aktualisiert.