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Weitere Behörden sollen zur Auskunft verpflichtet werden

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit dem Entwurf für eine Änderung des Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst grundsätzlich einverstanden. In seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund schlägt er aber unter anderem vor, dass zusätzliche Behörden verpflichtet werden sollen, dem Nachrichtendienst des Bundes Auskunft geben zu müssen.

Der Bund will das Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (NDG) revidieren. Die Revision baut auf dem bewährten Konzept und der Praxis auf, enthält aber einige Neuerungen, die sich aus verbliebenen Punkten beim Erlass des NDG, der Lageentwicklung, den Erfahrungen mit der Anwendung vor allem neuer Instrumente des NDG und der Weiterentwicklung der Informationstechnologie und des Datenschutzes ergeben. So soll das NDG die nachrichtendienstliche Datenhaltung nach einem völlig neuen Konzept gemäss dem revidierten Datenschutzgesetz regeln. Anstelle zahlreicher einzelner Informationssysteme werden die Arten und Kategorien von nachrichtendienstlichen Daten sowie der Zugriffe festgelegt. Zudem wird klargestellt, dass der NDB nicht nur Daten zu nachrichtendienstlichen, sondern auch zu administrativen Zwecken bearbeitet. Die Revision enthält auch eine Gesetzesgrundlage für den Einsatz von elektronischen Ortungsgeräten bei Observationen, in Analogie zu kantonalen Polizeigesetzen und in Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichts, und ein Dringlichkeitsverfahren für das Eindringen in Computersysteme und -netzwerke im Ausland zur Informationsbeschaffung. 

Der Regierungsrat ist mit den vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich einverstanden. In seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport schreibt er aber unter anderem, dass das Thurgauer Polizeigesetz falsch interpretiert werde. Entgegen den dortigen Ausführungen sei im Polizeigesetz nicht explizit geregelt, dass das GPS während laufender Observationen eingesetzt werde, um Zielpersonen oder -objekte rasch wieder aufzufinden, falls man den Sichtkontakt verloren habe. Auch in der Teilrevision des Gesetzes sei eine solche Formulierung nicht vorgesehen.

Weiter schlägt der Regierungsrat vor, dass zusätzliche Behörden verpflichtet werden, dem Nachrichtendienst des Bundes Auskunft geben zu müssen. Es sind dies: Sozialdienste, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Steuerbehörden, Betreibungs- und Konkursämter, Strassenverkehrs- und Schifffahrtsämter, das Bundesamt für Strassen und das Bundesamt für Zivilluftfahrt. Aus Sicht des Regierungsrats würde dies die Handlungssicherheit erhöhen, da diese Behörden in ihrem Zuständigkeitsbereich bei Personen regelmässig Hinweise auf extremistische Gefährdungen feststellten.
 

Vernehmlassungsantwort Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst  [pdf, 1.2 MB]