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Regierungsrat erhöht die Pensen für die Friedensrichterinnen und Friedensrichter

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat eine Änderung der Besoldungsverordnung genehmigt. Bei der Änderung geht es um die Friedensrichterinnen und Friedensrichter. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen wird die Zahl der Fälle, die ein 100-Prozent-Pensum ergeben, reduziert.

Seit der Reduktion der Amtsgebiete für die Friedensrichterinnen und Friedensrichter wurde gestützt auf die von ihnen zu erledigenden Fallzahlen ein Beschäftigungsgrad definiert. Damit dieser Beschäftigungsgrad nicht jedes Jahr angepasst werden muss und Zufallsschwankungen nach unten oder oben ausgesetzt ist, sollten jeweils die Durchschnittszahlen der vier Jahre einer Legislaturperiode für die Ermittlung des jeweiligen Beschäftigungsgrades massgebend sein. Bislang galt die Fallzahl von 475 Schlichtungsverfahren für 100 Stellenprozente als sinnvolle Grösse. Dieser Fallzahl lag die Annahme zugrunde, dass der durchschnittliche Aufwand für einen Fall fünf Stunden beträgt. Aufgrund der durchschnittlichen Jahresarbeitszeit stand damit ein Zeitbudget von 3.6 bis 3.7 Stunden pro Fall zur Verfügung. Die Unterstützung der Friedensrichterinnen und -richter durch die Betreibungsämter wurde auf 1.3 bis 1.4 Stunden also auf rund 30 Prozent bemessen.

Die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Friedensrichterinnen und Friedensrichter haben sich seit Inkrafttreten der geltenden Besoldungsregelung verändert. Auf juristischer Ebene ist festzustellen, dass die Rechtsvertreterinnen und -vertreter früher eingebunden sind, die Tätigkeiten sich vermehrt auf prozessuale statt materielle Fragestellungen verlagert haben und im Rahmen der Schlichtungsfälle häufig ein internationaler Bezug zu verzeichnen ist. Auch zeigte sich, dass die Betreibungsämter aufgrund der geforderten Unabhängigkeit und des Datenschutzes bei den Friedensrichterinnen und Friedensrichtern die ursprünglich einkalkulierte Entlastung in administrativen Belangen von 30 Prozent nicht einhalten konnten. Der Aufwand für die Weiterbildung und die Stellvertretung wurde zudem in der geltenden Besoldungsregelung nicht berücksichtigt. In der Folge nahmen die Pendenzen zu.

Deshalb hat der Regierungsrat nun die Besoldungsverordnung geändert. Per 1. Januar 2023 gilt neu die Fallzahl von 340 für ein Pensum von 100 Stellenprozenten. Aufgrund dieser neuen Geschäftslastzahlen ergibt sich eine Zunahme des Gesamtbeschäftigungsgrades von 260 Prozent auf 355 Prozent für die Friedensrichterinnen und Friedensrichter in den fünf Bezirken. Dies ist mit Mehrkosten bei den Besoldungen von rund 115'000 Franken verbunden.