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Kostenbeiträge für stationäre Pflege in Pflegeheimen 2023

Die Finanzierung der von den Krankenversicherern nicht gedeckten Restkosten für die stationäre Pflege in den Pflegeheimen ist in Form von pauschalisierten Normkostenbeiträgen durch die öffentliche Hand geregelt. Mit einer Änderung der Krankenversicherungsverordnung hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau die Normkostenbeiträge für das Jahr 2023 festgelegt. Der budgetierte Betrag beläuft sich auf 52.9 Millionen Franken.

Basierend auf dem Pflegebedarf und den anrechenbaren Pflegekosten legt der Regierungsrat gemäss Krankenversicherungsgesetz jährlich die Normkostenbeiträge von Kanton und Gemeinden fest. Basis für die Berechnung der Normkostenbeiträge sind die vom Amt für Gesundheit in Zusammenarbeit mit dem Heimverband Curaviva Thurgau bei den Pflegeheimen erhobenen Kosten- und Leistungsdaten. Die Ermittlung der anrechenbaren Normkosten der stationären Pflege stützt sich auf den Normkostenbeitrag Fr. 1.275 pro Pflegeminute (Vorjahr: Fr. 1.222) und die einheitliche Anwendung der Normminutenwerte pro Pflegestufe ab. Unter Berücksichtigung mehrerer Faktoren wird für 2023 mit einem Kostenbeitrag von 52.9 Millionen Franken für Gemeinden und Kanton gerechnet. Bei der Berechnung berücksichtig wurde insbesondere auch die Minderauslastung der Heime in den vergangenen zwei Jahren, die grösstenteils auf die Coronapandemie zurückzuführen ist. Der Beitrag der Gemeinden beträgt 31.7 Millionen Franken, jener des Kantons 21.2 Millionen Franken.