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Kulturkonzept 2023 bis 2026 – mehr Geld für die Thurgauer Kultur

Der Regierungsrat hat das umfassend überarbeitete Kulturkonzept des Kantons Thurgau für die Jahre 2023 bis 2026 genehmigt und lässt damit der Kultur jährlich über zwei Millionen Franken mehr aus dem Lotteriefonds zufliessen. Die kommenden vier Jahre legt der Kanton den Fokus auf die Umsetzung von Infrastrukturprojekten der kantonalen Museen und auf die Stärkung von Kulturinstitutionen, Kulturvereinen und Kulturschaffenden.

Das Kulturkonzept 2023–2026 hält einige Neuerungen bereit und ermöglicht, dass der Thurgauer Kultur jährlich über zwei Millionen Franken an zusätzlichen Fördermitteln aus dem Lotteriefonds zufliessen. Um Kulturinstitutionen im Kanton zu stärken, werden jährliche Beiträge erhöht und neue Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Zudem sind neu auch Infrastrukturbeiträge an kulturell besonders bedeutsame Veranstaltungsorte möglich. So nimmt das Kulturkonzept aktuelle Entwicklungen auf, berücksichtigt den Einfluss der Covid-Pandemie auf die Kultur und formuliert entsprechende Massnahmen für die Thurgauer Kulturlandschaft.

Mit der neuen Fassung des Kulturkonzepts setzt der Kanton zwei Schwerpunkte in der Kulturförderung, die für den Thurgau wichtige kulturelle Impulse aufgreifen und eine nachhaltige zeitgemässe Kulturförderung ermöglichen. Mit einem Schwerpunkt will er Institutionen und Kulturschaffende in ihrer Tätigkeit und Transformation unterstützen und geeignete Förderinstrumente zur Verfügung stellen. Themen wie soziale Sicherheit, prozessorientierte Förderung oder Professionalisierung von Strukturen stehen dabei im Fokus. Für Institutionen sowie für Kultur- und Kunstschaffende sollen gute Rahmenbedingungen sichergestellt werden, die eine Weiterentwicklung der Kulturlandschaft begünstigen.

Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf der Weiterentwicklung der Museumsstrategie. Einerseits gilt es, die anstehenden und geplanten Bauprojekte der Museen aufzugleisen und zu begleiten, andererseits wird weiterhin an einer stärkeren Zusammenarbeit und Synergienutzung sowie an gemeinsamen Projekten der kantonalen Museen gearbeitet. Neu werden zudem auch regionale Museen mit Sammlungen, die für den Kanton von Bedeutung sind, mittels Leistungsvereinbarungen unterstützt und in die strategischen Überlegungen zur Weiterentwicklung der kantonalen Museumslandschaft einbezogen.

Neue Leistungsvereinbarungen, erhöhte Beiträge und Infrastrukturprojekte
Mit dem Kulturkonzept 2023–2026 werden der Thurgauer Kultur jährlich rund 2.2 Millionen Franken zusätzliche Fördergelder zufliessen. Insgesamt erhöhen sich die geplanten Förderbeiträge aus der Staatsrechnung und dem Lotteriefonds für die Jahre 2023 bis 2026 von bisher jährlich 12'672'600 Franken auf 14'874'600 Franken. Die jährlichen Beiträge aus dem Lotteriefonds nehmen aufgrund neuer Leistungsvereinbarungen, Beitragserhöhungen und Verschiebungen von Beiträgen aus der Staatsrechnung in den Lotteriefonds von bisher 2'931'000 Franken auf neu 4'279'000 Franken zu. Die jährlichen Entnahmen aus dem Lotteriefonds steigen wegen der geplanten Erhöhung des Beitrags an die Kulturstiftung von 1.1 Millionen Franken auf 1.5 Millionen Franken (vorbehältlich der Genehmigung durch den Grossen Rat) sowie als Folge der Erhöhungen der Entnahmen für humanitäre Hilfsprojekte, für die Fachstelle für Kinder-, Jugend- und Familienfragen, für die Projektförderung und für die Umsetzung der Schwerpunkte des Kulturkonzepts von 7'860'000 Franken auf 8'900'000 Franken. Allfällige Beiträge für Infrastrukturprojekte sind im Lotteriefonds-Ausgabendach für Entnahmen und Beiträge von total 13'179'000 Franken nicht enthalten.

Während der Lotteriefonds im Vergleich zur Kulturkonzeptperiode 2019–2022 mit jährlich 2'388'000 Franken mehr belastet wird, wird die Staatsrechnung um jährlich 186'000 Franken entlastet. Zusätzlich zu den genannten Kulturfördermitteln wendet der Kanton Gelder aus der Staatsrechnung auf für die kantonalen Museen und die weiteren kulturellen Ämter (Kantonsbibliothek, Staatsarchiv, Archäologie und Denkmalpflege).

Das neue Kulturkonzept gilt vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026. Alle Leistungsvereinbarungen mit kulturellen Trägerschaften werden ebenfalls für diese Zeitdauer abgeschlossen. Das Kulturkonzept liegt in digitaler und gedruckter Version vor. Gedruckte Exemplare können gratis beim Kulturamt (kulturamtNULL@tg.ch) bestellt werden.

Kulturkonzept Kanton Thurgau 2023 - 2026 [pdf, 4.2 MB]

Das Kulturkonzept des Kantons Thurgau

Gestützt auf § 5 Abs. 2 der Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Kulturförderung und die Kulturpflege hat das Departement für Erziehung und Kultur das geltende Kulturkonzept revidiert und legt eine aktualisierte Fassung für die Jahre 2023 bis 2026 vor. Das für vier Jahre geltende Kulturkonzept bildet die Basis für die kantonale Kulturförderung. Es umreisst die Grundlagen und die Förderinstrumente für die drei Handlungsfelder Kulturförderung, Kulturvermittlung und Kulturpflege und benennt die Schwerpunkte, die der Kanton in diesen Handlungsfeldern für die nächsten vier Jahre setzt.

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