Kanton ergreift aufsichtsrechtliche Massnahmen gegen Clienia Littenheid AG
Das Departement für Finanzen und Soziales des Kantons Thurgau hatte im Frühjahr 2022 eine Administrativuntersuchung gegen die Privatklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Clienia Littenheid AG eingeleitet. Der externe Bericht liegt nun vor. Die Experten kommen zum Schluss, dass die Verschwörungserzählung «rituelle Gewalt/Mind Control» in den Traumatherapie-Stationen der Klinik im untersuchten Zeitraum ein Thema war. Andere Abteilungen sind nicht betroffen. Das Departement hat die erforderlichen Massnahmen eingeleitet.
Im Nachgang zu Berichten in den Medien und aufgrund von Hinweisen Betroffener hat das Departement für Finanzen und Soziales eine externe Untersuchung zur Behandlung von Patientinnen und Patienten der Traumatherapie-Station der Privatklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Clienia Littenheid AG in Auftrag gegeben. Gegenstand der Untersuchung war die Frage, ob die Verschwörungserzählung «rituelle Gewalt/Mind Control» in die Traumatherapie-Stationen Einzug gehalten hat. Dabei geht es ausschliesslich um diese Stationen, die anderen Abteilungen der Klinik sind nicht betroffen.
Der Untersuchungsbericht der Anwaltskanzlei Lexperience AG, die namhafte Experten hinzugezogen hatte, liegt nun vor. Der Bericht zeigt auf, dass vor allem einer der Ärzte ein besonderes Interesse am Thema rituelle Gewalt bis hin zu einer Faszination für satanistische rituelle Gewalt und Mind Control entwickelt und die Kultur der beiden Traumastationen beeinflusst hat. Er hat beispielsweise Weiterbildungen zu dem Thema organisiert, über die auch seine vorgesetzte Stelle informiert war. An einer diesen Weiterbildungen hat ein beachtlicher Teil der Belegschaft der Traumatherapie-Stationen teilgenommen und sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Die Verschwörungserzählung «rituelle Gewalt/Mind Control» floss daher nicht nur in die Therapie eines einzelnen Arztes, sondern in weite Teile der Behandlungen in den Traumastationen ein.
Zum Ausmass des Glaubens an die Verschwörungstheorie liegen gemäss Untersuchungsbericht unterschiedliche Aussagen vor. Die externen Verfasserinnen und Verfasser des Untersuchungsberichts kommen zum Schluss, dass rituelle Gewalt bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten im untersuchten Zeitraum nicht nur ein Thema war, sondern die Klinik nach Bekanntwerden der Vorwürfe bei deren Aufarbeitung nicht sorgfältig vorging.
Der Untersuchungsbericht enthält neun Empfehlungen zur Klärung und Aufarbeitung. Dazu gehört unter anderem die Prüfung durch die Klinik, ob die Verschwörungserzählung «rituelle Gewalt/Mind Control» Eingang in die Patientenakten gefunden hat und gegebenenfalls eine unabhängige Überprüfung der Diagnosen und Therapien aller betroffenen Patientendossiers. Weiter sei die Einrichtung einer unabhängigen Meldestelle für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber sowie die Einrichtung einer Ombudsstelle für Beschwerden von Patientinnen und Patienten zu prüfen. Zu beheben sei die Doppelfunktion der vorgesetzten Stelle in Bezug auf die Ausübung ihrer Verantwortung und Aufsicht für das Zentrum für Psychotherapie und Psychosomatik. Auffällig ist zudem, dass die Ausbildung, Supervision und Zertifizierung von ein und derselben Stelle (Schweizer Institut für Psychotraumatologie SIPT) erfolgt. Die Ausbildung, Supervision und Zertifizierung sei zu trennen und habe unabhängig zu erfolgen.
Das Departement für Finanzen und Soziales hat aufgrund des Inhalts des Berichts gegen die Klinik aufsichtsrechtliche Massnahmen eingeleitet, die sich an den Empfehlungen des Berichts orientieren. Zudem werden die Berufsausübungsbewilligung eines Arztes entzogen, ein disziplinarischer Verweis und diverse Busse ausgesprochen. Ausserdem wurden verschiedene Strafanzeigen eingereicht. Sämtliche aufsichtsrechtlichen Massnahmen sind noch nicht rechtskräftig.