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Tempo 30 auf Kantonsstrassen, wo aus Lärmschutzgründen notwendig

Um die Bevölkerung entlang von stark belasteten Kantonsstrassen vor übermässigem Strassenlärm zu schützen, führt der Kanton Thurgau auf sechs Abschnitten Tempo 30 ein. Festgelegt wurden die Strecken nach einer Analyse sämtlicher stark belasteter Kantonsstrassen. In den übrigen Fällen kann der Lärmschutz mit hochwirksamen lärmarmen Belägen gewährleistet werden.

Die sechs für Tempo 30 festgelegten Kantonsstrassen-Abschnitte haben etwas gemeinsam: Lärmschutzmassnahmen sind notwendig. Deshalb plant das kantonale Tiefbauamt im Sinne der neuen Lärm- und Ruheschutzstrategie, auf den betroffenen Strecken Tempo 30 einzuführen. Die dafür nötigen Projekte werden voraussichtlich nach den Sommerferien gleichzeitig öffentlich aufgelegt. Mit einer Umsetzung ist frühestens Ende 2023 zu rechnen – vorausgesetzt, es werden keine Rechtsmittel ergriffen. 

Die sechs Kantonsstrassen-Abschnitte sind:

  • Arbon, St.Gallerstrasse (H451)
  • Bischofszell, Graben-/Bahnhofstrasse (H470)
  • Ermatingen, Hauptstrasse (H13)
  • Kreuzlingen, Bergstrasse (H 1.2)
  • Sirnach, Winterthurerstrasse / Kirchplatz / Wilerstrasse (H468)
  • Steckborn, Seestrasse (H13)

Noch offen ist die Umsetzung von Tempo 30 auf den Kantonsstrassen in der Innenstadt von Frauenfeld. Die Planung erfolgt gemeinsam mit der Stadt und unter Berücksichtigung der städtischen Strassen. Bereits umgesetzt ist Tempo 30 auf der Seestrasse in Berlingen (H13) und auf einem Teil der Winterthurerstrasse in Sirnach (H468.x).

«Wir haben alle stark von Lärm belasteten Kantonsstrassen überprüft und gehen unter der aktuellen Rechtslage soweit, wie wir müssen, zugleich aber auch dürfen», sagte Regierungsrat Dominik Diezi an der heutigen Medienkonferenz in Steckborn. Die umfangreiche Analyse habe gezeigt, dass der Lärmschutz in den meisten Fällen mit einem hochwirksamen lärmarmen Belag gewährleistet werden könne. «Eine Temporeduktion als einschneidendste Massnahme wird nur angeordnet, wo keine mildere Massnahme möglich ist. Es gibt also kein flächendeckendes Tempo 30 in Städten und Gemeinden, sondern gezielt nur dort, wo es für den Lärmschutz notwendig ist».

Rechtliche Grundlagen für Tempo 30 sind das Umweltschutzgesetz und die Lärmschutz-Verordnung des Bundes. Sie verpflichtet die Kantone zu Lärmsanierungen an Kantonsstrassen, um die Bevölkerung vor schädlichem und lästigem Lärm zu schützen. Das kantonale Tiefbauamt verfügt dazu seit 2022 über eine neue Lärm- und Ruheschutzstrategie. Die Strategie legt fest, dass bei allen Strassenbau- und Unterhaltsprojekten in erster Priorität Lärmschutzmassnahmen an der Quelle geprüft werden. Dazu gehören lärmarme Beläge, die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit und verkehrslenkende Massnahmen. «So steigern wir die Lebens- und Aufenthaltsqualität entlang der betroffenen Strassen deutlich», sagte Kantonsingenieur Andy Heller.


Tempo 30 aus Lärmschutzgründen (v.l.): Kantonsingenieur Andy Heller, Regierungsrat Dominik Diezi und Ivo Spalinger, Ressortleiter Lärmschutz, an der Medienkonferenz in Steckborn.