Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Kanton Thurgau soll neuer BVG- und Stiftungsaufsicht beitreten

Die BVG- und Stiftungsaufsichten der Ostschweizer Kantone sowie des Kantons Zürich sollen zusammengeschlossen werden. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau unterbreitet dem Grossen Rat deshalb die Botschaft betreffend Beitritt des Kantons Thurgau zur neuen Interkantonalen Vereinbarung über die BVG- und Stiftungsaufsicht der Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin (IVBSA).

Gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge müssen die Kantone die zuständige Behörde bezeichnen, die für die Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen mit Sitz im Kantonsgebiet zuständig ist. In den Ostschweizer Kantonen ist die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (OSTA) seit dem 1. Januar 2008 die zuständige Aufsichtsbehörde. Im Vorsorgebereich wacht die OSTA darüber, dass die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge die gesetzlichen Vorschriften einhalten und die Vorsorgevermögen zweckgemäss verwenden. Dazu prüft sie die Statuten, Reglemente und jährlichen Berichterstattungen der Vorsorgeeinrichtungen und nimmt Einsicht in die Berichte der Revisionsstellen für berufliche Vorsorge. Im Stiftungsbereich sorgt die OSTA dafür, dass die Stiftungen ihre Vermögen dem Stiftungszweck entsprechend verwenden. Dazu prüft sie unter anderem die jährliche Berichterstattung sowie weitere Unterlagen der 186 klassischen Stiftungen mit Sitz im Kanton Thurgau.

Bei der OSTA handelt es sich um eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt der Kantone Glarus, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden und Thurgau. 

Seit ihrer Gründung sind die Anforderungen in der BVG- und Stiftungsaufsicht weiter gestiegen. Deshalb soll die OSTA nun mit der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) zusammengelegt werden. Rechtsgrundlage ist wiederum ein Konkordat: Die Interkantonale Vereinbarung über die BVG- und Stiftungsaufsicht der Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin (IVBSA).

Aus Sicht des Regierungsrates ist es unerlässlich, dass die Kantone proaktiv auf die Entwicklung bei den Einrichtungen der beruflichen Vorsorge reagieren. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber schliessen sich vermehrt Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen an und verzichten auf den Betrieb einer eigenen Pensionskasse. In der Folge nimmt der Bestand an Pensionskassen markant ab. Der Markt konzentriert sich auf relativ wenige, dafür aber sehr grosse und unter Umständen hochkomplexe Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen. Daher ist eine stark aufgestellte Aufsichtsbehörde mit risikoorientierter Aufsichtspraxis gefragt. Durch den Zusammenschluss der beiden Aufsichtsregionen BVS und OSTA und der neuen, gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Anstalt IVBSA können die Herausforderungen gemeistert werden. Mit den drei Standorten Zürich, St. Gallen und Locarno wird die Aufsicht auch künftig lokal präsent sein. Die regionale Verankerung wahrt die Nähe zu den Stiftungen und ermöglicht die Pflege der lokal geprägten Kundenbeziehungen.

06_Botschaft_IVBSA.pdf [pdf, 2.8 MB]