Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Schulkommissionen werden gleichzeitig mit Gemeinderat gewählt

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Amtsdauer der Schulkommissionen derjenigen des Gemeinderates angeglichen. Damit können Überschneidungen, die zu Problemen geführt haben, künftig vermieden werden.

Bis anhin stimmte die Amtsdauer der Schulkommissionen in Politischen Gemeinden mit jenen der Schulbehörden überein. Das hatte jedoch zu Überschneidungen der Amtsdauer des Gemeinderates und der Schulkommission geführt. Das war vor allem in jenen Gemeinden problematisch, wo ein oder mehrere Mitglieder des Gemeinderates gleichzeitig Mitglied der Schulkommission sind oder gar die Schulkommission präsidieren. Deshalb hat der Regierungsrat die Verordnung über die Vereinigung von Schulgemeinden und Politischen Gemeinden geändert und die Amtsdauer der Schulkommission mit jener des Gemeinderates in Übereinstimmung gebracht. Die entsprechende Formulierung in der Verordnung lautet nun: «Die Amtsdauer der Schulkommission beginnt und endet mit jener des Gemeinderates.»

In einer Übergangsbestimmung wird festgehalten, dass die Amtsdauer der nach bisherigem Recht gewählten Mitglieder der Schulkommissionen am 31. Mai 2007 endet und nicht erst am 31. Juli 2009. Somit wird die Amtsdauer der Schulkommissionen auf zwei Jahre beschränkt. Das bedeutet, dass sich deren Mitglieder, soweit sie vom Volk gewählt sind, zusammen mit den Gemeindebehörden den Gesamterneuerungswahlen ihrer Gemeinde zu unterziehen haben, falls sie im Amt bleiben wollen.