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Weniger Fluglärm in der zweiten Nachtstunde

Im Jahr 2015 wurden im Hinterthurgau in den Nachtstunden von 22 bis 24 Uhr etwas mehr Fluglärmereignisse erfasst als 2014. Allerdings hat die Belastung in der sensibleren zweiten Nachtstunde abgenommen

Weniger Fluglärm in der zweiten Nachtstunde

Im Jahr 2015 wurden im Hinterthurgau in den Nachtstunden von 22 bis 24 Uhr etwas mehr Fluglärmereignisse erfasst als 2014. Allerdings hat die Belastung in der sensibleren zweiten Nachtstunde abgenommen.Das Departement für Bau und Umwelt hat am 13. April 2016 auf www.dbu.tg.ch den Jahresbericht 2015 des Fluglärmmonitorings Hinterthurgau publiziert. Die Messstation neben einer Wohnzone in Balterswil erfasste im letzten Jahr in den Nachtstunden von 22 bis 24 Uhr total 3258 Fluglärmereignisse (+150).

In der ersten Nachtstunde von 22 bis 23 Uhr erhöhte sich die Anzahl der akustisch erfassten Fluglärmereignisse gegenüber dem Vorjahr (+ 325 auf neu 2275). Dafür nahm die Anzahl der Fluglärmereignisse in der sensibleren zweiten Nachtstunde von 23 bis 24 Uhr ab (- 175 auf neu 983). Dies widerspiegelt sich auch in der Lärmbelastung: Während die durchschnittliche Belastung in der ersten Nachtstunde leicht zugenommen hat und neu bei 44 dB(A) liegt (+ 1), ist sie in der zweiten Nachtstunden auf 43 dB(A) gesunken (- 1.5).

Zusätzlich zur Berechnung der fachtechnisch gängigen Jahresdurchschnittswerte werden im Fluglärmmonitoring auch die Maximalpegel der einzelnen Fluglärmereignisse dokumentiert. In der ersten Nachtstunde erreichten knapp 30 Prozent der akustisch erfassten Fluglärmereignisse einen Maximalpegel von über 60 dB(A) (649 von 2275), in der zweiten Nachtstunde waren es 55 Prozent (538 von 983). In der zweiten Nachtstunde lagen somit weniger Fluglärmereignisse über der sogenannten Aufwachschwelle als 2014 (2014: 67 Prozent über 60dB(A)).

Um Entwicklungstendenzen aufzuzeigen, weist das DBU seit 2013 zudem aus, an wie vielen einzelnen Tagen die Belastungsgrenzwerte gemäss Lärmschutzverordnung überschritten wurden, auch wenn für die offizielle Berechnung gemäss Lärmschutzverordnung nur die Jahreswerte zählen. In der zweiten Nachtstunde wurde demnach an 13 Tagen der Planungswert der Empfindlichkeitsstufe II von 47 dB(A) überschritten (- 54Tage im Vergleich zu 2014).